S t r a f a n z e i g e / S t r a f a n t r a g

g e g e n

1. den israelischen Staatsbürger und ehemaligen Leiter der „Jüdischen Volkshochschule“, Herrn Gad B e c k (Berlin),

2. den Mitarbeiter der in Berlin ansässigen Zeitung „Die Tageszeitung“ (taz), Herrn Philipp G e s s l e r,

3. die verantwortlichen Redakteure der Zeitung „taz“, insbesondere den Chefredakteur, Herrn Bascha Mika,

wegen des Verdachts der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB, der Aufstachelung zum Rassenhaß gemäß § 131 StGB, der Anstiftung zum Mord gemäß §§ 211, 26 StGB, der Beleidigung gemäß § 185 StGB sowie allen anderen in Betracht kommenden Delikten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits am 2. Februar dieses Jahres erschien in der „taz“ der in der Anlage befindliche Artikel „Schwäche der Demokratie“, in dem sich der 77-jährige Autor Gad Beck aus Berlin in mehr als bedenklicher Weise über „Nazi-Demonstrationen wie am Brandenburger Tor“ ausläßt. Gemeint ist hiermit die Demonstration der Bürgerinitiative gegen das Holocaustdenkmal am 29.01.2000, der sich auch die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) anschloß. Diese Demonstration, von Herrn Beck irrtümlich oder böswillig auf den 30. Januar datiert, führte durch das Brandenburger Tor. Eine andere Demonstration irgendeiner nationalen Gruppierung, die durch das Brandenburger Tor geführt hätte, hat es seit 1945 bis zum heutigen Tage nicht gegeben.

Zu dieser Demonstration äußerte sich Herr Beck wie folgt: „Ich als Israeli wüßte Mittel, solche Nazi-Demonstrationen zu verhindern. Wenn ich noch jünger wäre, würde ich eine Pistole nehmen – ich habe noch einen Waffenschein – und auf solche Demonstranten schießen. Eine schöne Dekoration: deutsches Blut, von einem Juden vor dem Brandenburger Tor vergossen. Das wäre apart.“

Herr Beck unterscheidet auffällig klar zwischen Deutschen und Juden bzw. deutschem und jüdischen Blut. Allein dies wäre für manchen politisch überkorrekten Zeitgenossen ein Grund gewesen, Strafanzeige zu erstatten, wenn ein nationalgesinnter Deutscher diese Unterscheidung getroffen hätte („Quod licet Jovi, non licet bovi“…).

Vor allem aber fällt im „taz“-Artikel ein überaus aggressiver, von Mordlust im Hinblick auf demonstrierende nationale Aktivisten geprägter Ton auf, der in dieser Form bisher noch Seltenheitswert hat.

Die zumeist links-alternativ und weit links angesiedelten Leser der „taz“ mußten diesen Satz des Herrn Beck – auch im Kontext des gesamten Artikels – als Ausdruck eines abgrundtiefen Hasses gegen die Demonstranten vor dem Brandenburger Tor verstehen. Morde durch Schußwaffen läßt Herr Beck als überaus ästhetisch und belustigend erscheinen – zweifellos eine besonders verwerfliche Gewaltverherrlichung. Für die militanten „Antifa“-Banditen und andere gewaltbereite „Antifaschisten“ (deren Leib- und Magenblatt neben der „Junge Welt“ bekanntlich die „taz“ ist) muß Herr Becks Äußerung wie eine eindeutige, stark ermutigende Aufforderung zum Begehen von Tötungsdelikten gewirkt haben.

Aus solchen Äußerungen könnten diese Täterkreise eine weitere, be- und verstärkende „moralische Legitimation“ ihres militanten, menschenverachtenden Kampfes gegen nationale Aktivisten, insbesondere NPD-Mitglieder herleiten, die ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen. Solche Leute, die Herr Beck kollektiv als „Nazi-Demonstranten“ tituliert, stellt er in frappierender Offenheit als Freiwild dar, für das er die Jagdsaison als eröffnet erklärt. Er propagiert somit offen die Mordlust, eines der Merkmale des § 211 StGB. Und tatsächlich warfen „Antifa“-Demonstranten anläßlich der jüngsten NPD-Demonstration am 12. März in Berlin gezielt etliche Pflastersteine und sonstige gefährliche Gegenstände auf friedlich demonstrierende Teilnehmer der Demonstration und auf Polizeibeamte, welche die Demonstranten vor den brutalen Übergriffen des Pöbels schützten. Laut Presseberichten vom 13. März wurde eine Polizistin dabei schwer verletzt. Nur dem Zufall ist es zu verdanken, daß keiner der zahlreichen Steine den Kopf eines NPD-Demonstranten traf. Eine tödliche Verletzung wäre anderenfalls konkret zu befürchten gewesen.

Man stelle sich vor, ein NPD-Mitglied würde einen vergleichbare Äußerung in Bezug auf Herrn Beck oder irgendwelche Ansammlungen jüdischer BRD-Staatsbürger in der Bundesrepublik tätigen und diese in der NPD-Zeitung „Deutsche Stimme“ veröffentlichen lassen! Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch daran, daß der nicht vorbestrafte frühere NPD-Parteivorsitzende Günter Deckert hauptsächlich wegen seiner Meinung über die in den Konzentrationslagern begangenen Taten schon seit 1996 im Gefängnis sitzt. Erst in diesem Jahr wird er wieder entlassen…

Der „taz“-Mitarbeiter Philipp Gessler und die verantwortlichen „taz“-Redakteure haben dem schändlichen Ansinnen des Herrn Beck durch die Aufzeichung seiner Äußerungen und deren Veröffentlichung entscheidend Vorschub geleistet.

Als Privatmann, NPD-Mitglied und Teilnehmer der Berliner Demonstration am 12. März 2000 erstatte ich, auch namens des NPD-Parteivorstandes, Strafanzeige bzw. Strafantrag gegen die o.g. Personen und bitte um unnachsichtige Verfolgung dieses Skandals der besonderen Art.

Bitte unterrichten Sie mich über den Fortgang des Verfahrens.

Hochachtungsvoll
Klaus Beier