Während die Systemparteien um Posten und Ämter schachern, darf Otto Normalverbraucher zusehen, wie er klarkommt. Der mächtige Siemens-Konzern warnt vor schwierigen Zeiten, Entlassungen werden angekündigt. Doch in Wirklichkeit knallen bei der Großindustrie die Sektkorken über die Schwarz-Gelb-Koalition der neuen Schuldenmacher. Mit dem Geld der Steuerzahler lässt sich wahrlich gut wirtschaften. Die Wunschliste an Grausamkeiten gegen das Volk ist lang, auch wenn Merkel und Westerwelle wohl nicht alles erfüllen können.

Da wird eine kleine Meldung aus dem Berliner Verwaltungsgericht gar nicht wahrgenommen, obwohl auch sie sehr gut in das Bild unseres verfallenen Gemeinwesens passt. Am heutigen 29. September entschied das Gericht, dass einem 16-jährigen muslimischen Schüler die Möglichkeit gegeben werden muß, einmal täglich in der Schule in einem extra dafür vorgesehenen Raum sein Gebet zu verrichten.

Nun handelt es sich bei der Bildungseinrichtung nicht um eine Koran-Schule, sondern um das staatliche Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding. Nach dem Grundgesetz gibt es in Deutschland die Trennung von Staat und Kirche, somit auch von Schule und Kirche. Theoretisch unterliegt der Staat dem Neutralitätsgebot, dürfte weder einer politischen Partei noch einer Religion ein Vorrecht einräumen. Gerade die Rot-Rote-Koalition in Berlin hat ja von ihrer strikten Ablehnung des christlichen Religionsunterrichtes in den Schulen nie ein Hehl gemacht.

Doch dieses Berliner Urteil ist kein Einzelfall in der Sonderbehandlung von Ausländern in Deutschland. Teilweise werden muslimische Schüler von Biologie/Sexualkunde oder vom Schwimmen befreit, ja in einzelnen Schulen gab es Angebote zu getrenntem Schwimmunterricht für moslemische Mädchen in einer Bade-Burka. Auch der schon mehrfach von Richtern vorgenommene Bezug zum Koran scheint ein neues Rechtsverständnis in Deutschland zur gängigen Praxis werden zu lassen – nämlich Ausländer nach deren Rechtsverständnis zu behandeln, wo etwa – wie in der Türkei – der Ehrenmord eine völlig normale Angelegenheit darstellt. Warum dann in Deutschland so ein Gewese wegen eines ermordeten Mädchens machen, wenn sie die Familienehre verletzt oder den Koran missachtet?

Die Berliner Richter haben heute in diesem Sinne geurteilt, so als würden sie nicht in Deutschland, sondern schon in der türkischen Zone leben. Wie wird das erst, wenn türkische Richter in unserem Land „Recht“ sprechen?

Dr. Kersten Radzimanowski