Das Verwaltungsgericht Berlin hob in seiner Entscheidung am frühen Freitag Abend das Verbot der geplanten NPD-Demonstration auf. Damit kann die NPD am Sonntag durch das Brandenburger Tor zu Ihrer Abschlußkundgebung ziehen.
Das Verwaltungsgericht ignorierte mit der Aufhebung des Verbotes die Aufforderungen zahlreicher prominenter Berliner Politiker, die nach der Demonstration gegen das Holocaust-Denkmal am 29. Januar ein Verbot aller zukünftigen Demonstrationen der nationalen Opposition durch das Brandenburger Tor gefordert hatten.
Der NPD-Parteivorsitzende Udo Voigt sagte nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes: „Das Berliner Verwaltungsgericht konnte den Versuch einer politischen Einflußnahme auf gerichtliche Entscheidungen abwehren. Der demokratische Rechtsstaat konnte sich auch diesmal wieder zu Gunsten der NPD durchsetzen. Meinungsfreiheit ist in Deutschland noch möglich. Das Brandenburger Tor bleibt ein Zeichen für Freiheit, Recht und Demokratie.“