Die baden-württembergischen „Christdemokraten“ streiten zur Zeit inner- und außerhalb der grün-roten Kretschmann-Regierungskoalition, wie die Kesselflicker darüber, ob das Wahlrecht zur Landtagswahl geändert werde soll oder auch nicht.

Hauptsächlich strittiger Punkt ist die dahingehende Frage einer möglichen Wahlrechtsänderung, mit dem Ziel, künftig (noch) mehr Frauen als Abgeordnete im Ländles-Landtag zu haben. Derzeit sind im Landtag zu Stuttgart von insgesamt 143 Volksvertretern 35 weiblichen Geschlechtes, was einem Frauenanteil von immerhin exakt 24,5 Prozent entspricht. Bundesrepublikanischer Frauenanteilsspitzenreiter ist Thüringen in dessen Landesparlament 37 Frauen sitzen, was einem Anteil von 40,6 Prozent entspricht. Im CDU-Machtkampf, das Landtagswahlrecht zu Gunsten eines gesetzlich vorgeschriebenen garantiert höheren Abgeordnetenfrauenanteils zu ändern, spielen sich als Hauptkontrahenten deren Landesvorsitzender, Thomas Strobel, sowie Wolfgang Reinhart, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, öffentlichkeitswirksam in den Vordergrund.

Diese Herrschaften sollten sich gelegentlich mal wieder grundgesetzkundig machen. Dann wäre ihnen wohl auch bewußt, wie dieses (vermeintliche) Problem geregelt ist. Im Artikel 3 GG beispielsweise ist „verfassungsfest“ geregelt, daß „alle Menschen vor dem Gesetz gleich“ und „Männer und Frauen gleichberechtigt“ sind. Von Frauen- und/oder Männerquoten ist da keine Rede. Die autonome Wählerschaft wird das schon nach eigenem Gusto so regeln, wie es bislang war und hoffentlich auch in Zukunft, ohne bevormundende gesetzliche Bestimmungen bzw. Vorschriften!

Die CDU kann ja zur Kandidatur aufstellen, wen und was sie will. Dazu braucht es nicht weiterer Gesetze und Vorschriften. Der Wähler wird schon wissen, wen er wählt, ob Mann oder Frau. In der Politik – wenn sie vernünftig sein soll – kommt es nicht auf das Geschlecht, sondern auf gesunden Verstand an – und das ist auch gut so – aber leider zu wenig repräsentiert !