In Deutschland ist man zweimal mit dem Versuch die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) zu verbieten, auf die Nase gefallen. Gleiches erwarten Beobachter in Griechenland, wo sich der Prozess gegen die Goldene Morgenröte noch immer in erster Instanz befindet und deshalb vermutlich noch einige Jahre bis zur Urteilsverkündung ins Land ziehen werden. Besonders in der BRD wurde immer wieder auf die Rechtsprechung europäischer Gerichte verwiesen, die Parteienverbote als Ultima Ratio, also dem letzten Mittel vor dem Staatsumsturz sehen. In dem im Januar abgeschlossenen deutschen Verfahren, so stellte das BVerfG heraus, gebe es aber weder eine Staatsgefährdung, noch Gewalt, die von der NPD ausginge. Einzig in wenigen Punkte hielt man die Programmatik der NPD nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Solche Schnittmengen sind selbstredend jedoch auch bei den im Bundestag vertretenen Parteien nachzuweisen.

Ohne nun das zweite große europäische Parteienverbotsverfahren in Griechenland abzuwarten hat nun am Donnerstag der Generalstaatsanwalt Jaromir Ciznar beim Obersten Gericht der Slowakei die Auflösung der Volkspartei Unsere Slowakei (ĽSNS) beantragt. Nach Ansicht des von der parlamentarischen Konkurrenz der ĽSNS ins Amt gehievten Staatsanwaltes sei die Vereinigung eine „extremistische politische Partei mit faschistischen Tendenzen“. Besonders skurril wirkt dabei die Aussage, dass die Politik der ĽSNS internationale Verträge verletze. Damit ist Forderung nach einem Austritt der Slowakei aus der NATO gemeint, der das Land im Jahr 2004 beigetreten war. Die zu erwartende Anklageschrift wird, so zeigen die Beispiele Deutschland und Griechenland, mit großer Wahrscheinlichkeit weitere derartig hanebüchene Verbotsgründe aufweisen. Kritisiert wird auch der Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens. So stehen im November 2017 Regionalwahlen an, bei denen dem LSNS-Vorsitzenden Marian Kotleba gute Chancen eingeräumt werden, seine Präsidentschaft in Banskobystrický kraj (Neusohler Landschaftsverband) zu verteidigen.



Selbst Parteiverbotskritiker argumentieren meist oberflächlich, dass mit einem Verbot die jeweilige Meinung ja nicht verschwunden sei. Dabei übersehen sie die große Gefahr, dass allein schon der Versuch, bestimmte politische Ansichten mittels Verbot aus dem Wettbewerb zu nehmen eine totalitäre Maßnahme ist. Sie nimmt dem Wähler, also dem eigentlichen Souverän, von vornherein die Möglichkeit, über seine Zukunft selbst zu entscheiden. Wo der Meinungskanon derart eingeengt wird, kann es im glimpflicheren Fall zu Politikverdrossenheit kommen. Der Wähler hat ein deutliches Gespür dafür, wann er nur als alimentierendes Stimmvieh missbraucht werden soll. Ist die verbotene politische Botschaft aber zu attraktiv, besteht die akute Gefahr politischer Unruhen und Instabilität. In jedem Fall hat die Demokratie immer schon bei Aufnahme eines Verbotsverfahrens verloren. Es ist deshalb schade zu sehen, dass das linke Establishment zunehmend von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.

Es ist daher Aufgabe aller freiheitsliebenden Menschen, sich solidarisierend hinter Ľudová strana Naše Slovensko zu stellen. Ähnlich wie aktuell bei Zensurgesetz des deutschen Justizministers Heiko Maas oder der politisch korrekten Säuberungswelle in der Bundeswehr versuchen linke Ideologen auf allen Ebenen, Ihren wirren Ansichten Rechtskraft zu verleihen und schränken damit bürgerliche Freiheiten Stück für Stück weiter ein. Im Ergebnis sind sie es, die Rechtsstaat und Demokratie nach und nach abschaffen.