Wohnraum-Zweckentfremdung – kein Problem, wenn Zuwanderer profitieren
München – Bald ist es zwei Jahre her, daß sie in hellen Scharen am Münchner Hauptbahnhof standen und die ungezählten Tausende vorgeblicher „Flüchtlinge“ frenetisch, mit Teddybären und bunten Geschenketüten begrüßten: Gutmenschen, Linksumnachtete und sogenannte „Flüchtlingshelfer“. Viele von ihnen sind heute über die täglichen Folgen der fragwürdigen „Bereicherung“ nicht mehr glücklich. Andere dagegen sind unbelehrbar und praktizieren den Bevölkerungsaustausch inzwischen sogar als Geschäftsmodell.
Der Fall: der Verein „Münchner Freiwillige – Wir helfen e.V.”, zu dem sich Münchner Zuwanderungslobbyisten und vormalige Bahnhofsklatscher zusammengeschlossen haben, mietet gezielt Wohnungen an und vermietet sie an „Flüchtlinge“ weiter. Dieses Geschäftsmodell ist möglich, weil der Verein als privater Träger der Wohlfahrtspflege mit den Wohnungseigentümern gewerbliche Mietverträge abschließen kann.
Der Haken: das fragwürdige Geschäftsmodell bringt nicht nur Verzerrungen des ohnehin hartumkämpften Münchner Wohnungsmarktes und eine weitere Privilegierung von Zugewanderten auf Kosten einheimischer Wohnungssuchender mit sich – letztere müssen sich im teuren München in aller Regel ohne Unterstützung karitativ auftretender Lobbyvereine auf die aufreibende Wohnungssuche begeben. Das Geschäftsmodell verstößt auch ganz handfest gegen das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum. Einem aktuellen Beschluß des Berliner Verwaltungsgerichts vom 10.05.2017 zufolge ist die Zweckentfremdung u.a. deshalb gegeben, weil der (Weiter-)Vermieter im dortigen Vergleichsfall die Wohnungen für gewerbliche Zwecke nutzte. Ausdrücklich stellt das Gericht (Az: VG 6 L 223.17) in diesem Zusammenhang fest, daß die „Wohnungsnot der Asylantragsteller und Flüchtlinge (…) keine Rechtfertigung“ für das beanstandete Geschäftsmodell biete.
Die BIA im Münchner Rathaus hat deshalb jetzt auch in München ein sofortiges Ende der Zweckentfremdung dringend benötigten Wohnraums durch organisierte Weitervermietung an „Flüchtlinge“ beantragt. In einer heute eingereichten Anfrage möchte die BIA darüber hinaus von der Stadtverwaltung wissen, in welchem quantitativen Umfang Vereine wie der genannte in München ihr Geschäftsmodell praktizieren und zur Privilegierung von „Flüchtlingen“ beitragen.
München, 07.06.2017
Bürgerinitiative Ausländerstopp im Rathaus (BIA)