Ein nationaler Deutscher wird von Linksextremisten attackiert, flüchtet daraufhin mit seinem Auto und verletzt dabei einen 21-Jährigen Angreifer. Er wird wegen „versuchten Totschlags“ angeklagt.
Das Landgericht Freiburg hat den Ex-NPD’ler Florian S. nun von diesem Vorwurf freigesprochen. Die Richter wollten nicht ausschließen, daß er beim Gegenangriff auf fünf Antifa-Aktivisten in Notwehr handelte. Es gelte der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“, so der Vorsitzende Richter Arne Wiemann.
S. war im Oktober 2011 von fünf vermummten Linksextremisten auf einem Parkplatz bei Freiburg in seinem Auto erkannt worden worden. Der Rechtsextremist saß im Auto, und reagierte auf den Angriff der Vermummten mit Vollgas, wobei ein 21-jähriger Schüler (?!) erfaßt und verletzt wurde. Der Fall wurde durch die linke Presse gezerrt und erreichte so bundesweite Bekanntheit. Doch schon in einem ersten Prozeß hatte das Landgericht Freiburg S. im Juli 2012 freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Freispruch im April 2013 jedoch wieder auf. Jetzt sprach eine andere Kammer des Landgerichts Freiburg S. erneut frei.
S. habe auf die Angreifer zufahren dürfen, das Recht müsse dem Unrecht nicht weichen, so die Richter. Er habe dabei auch Vollgas geben dürfen, um Schläge und Pfefferspray-Attacken der Linken durch das geöffnete Seitenfenster zu vermeiden. Die entscheidende, letzlich zu bejahende Frage war, ob S. sich bei seinem Gegenangriff von einem Verteidigungswillen leiten ließ. Die roten Nebenkläger überlegen noch, ob sie erneut Revision zum BGH einlegen.
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