Das Urteil gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten und kurzzeitigen Piraten-Politiker Jörg Tauss ist jetzt rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Die beantragte Revision verwarf der BGH als offensichtlich unbegründet. Tauss war Ende Mai wegen des Besitzes von kinderpornografischen Filmen und Bildern in insgesamt 102 Fällen für schuldig befunden, und zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden.

Taus war nach bekanntwerden der Vorwürfe aus der SPD ausgetreten und in die Piratenpartei eingetreten. Die Piraten nahmen ihn trotz der schwerwiegenden Vorwürfe in die Partei auf. Nach seiner Verurteilung trat er freiwillig aus der Piratenpartei aus, um der Partei in künftigen Wahlkämpfen nicht zu schaden.