Urteil des EuGH wird Auswirkungen auf das Berliner Vergabegesetz haben

Am 3. April 2008 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), daß die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht an die Einhaltung von Tariflöhnen geknüpft werden darf. Dieses Urteil wird mittelbare Auswirkungen auf das Berliner Vergabegesetz haben, das in seiner aktuellen Fassung den Auftragnehmern vorschreibt, ihren Mitarbeitern Tariflohn, mindestens jedoch 7,50 Euro Mindestlohn zu zahlen. Mit der Entscheidung des EuGH, die Tariftreue bei öffentlichen Auftragsvergaben zu verwerfen, stellt sich das europäische Gericht gegen eine Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das unlängst entscheiden hatte, daß die gesetzlichen Regelungen im Vergaberecht zur Tariftreue rechtmäßig sind.

Im Urteil des EuGH zeigt sich wieder einmal die häßliche, unsoziale Fratze der liberalen Marktwirtschaft. Die Entscheidung ist eine Absage an soziale Mindeststandards und öffnet dem Lohndumping Tür und Tor. Gerade auch im Bausektor werden wir beobachten können, daß zukünftig wieder die Firmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe den Zuschlag erhalten werden, die ihren eigenen Profit kalt lächelnd über Lohndumping und mit dem Segen der EU zu Lasten der Arbeitnehmer vermehren. Firmen werden geradezu animiert, Bauprojekte über billige ost- oder südeuropäische Wanderarbeiter abzuwickeln. Der deutsche Michel wird als Zaungast vor den mit seinen Steuermitteln finanzierten Baustellen stehen und ein babylonisches Sprachenwirrwarr beobachten können.

Diese Entscheidung des EuGH ist Folge des schleichenden und von den Blockparteien gewollten Souveränitätsverlusts Deutschlands. Wir Nationaldemokraten stehen für eine soziale und nationale Politik, die nicht aus Brüssel oder Straßburg bevormundet werden kann und darf. Auch diese aktuelle Entscheidung des EuGH muß den Bürgerinnen und Bürgern deutlich machen, welche negativen Auswirkungen es hat, am Wahltag den Befürwortern der EU in den Blockparteien CDU, SPD oder Linkspartei ihre Stimme zu geben. Sozial geht nur national!