Das vom Rechtsanwalt Horst Mahler privat betriebene Prozeßschaufenster zum NPD-Verbotsverfahren ist durch illegales Fremdeinwirken zerstört worden. Durch Manipulationen an den Servereinstellungen wurden die Besucher auf die Seiten einer amerikanischen Spielzeugfirma umgeleitet. Ob die Hackerangriffe von offizieller Seite ausgingen, kann nicht bewiesen, aber durchaus vermutet werden. Entsprechende Erklärungen des BRD-Innenministers Otto Schily, oppositionelle Seiten durch professionelle Hacker zerstören zu lassen, legen einen Zusammenhang nahe. Zumindest indirekt verantwortlich zu machen ist die Bundesregierung für die inzwischen erfolgte Vertragskündigung durch den Provider »Checkdomain«. Wiederholt hatte die Bundesregierung Internetfirmen »nahegelegt«, oppositionelle Seiten zu kündigen und in diesem Zusammenhang auch mit »ernsthaften Konsequenzen« gedroht. Genau darauf hat sich jetzt der Sprecher von »Checkdomain« berufen. Der Prozeßvertreter der NPD, Rechtsanwalt Horst Mahler, prüft derzeit juristische Schritte gegen den Internetanbieter. Derweil sind die Seiten – in eingeschränktem Funktionsumfang – unter http://www.npd.net/verbotsverfahren abrufbar.

Auf der Seite zum NPD-Verbotsverfahren wurden neben offiziellen Schriftsätzen und verfahrensrelevanten Dokumenten auch zwei Foren für die Öffentlichkeit eingerichtet. Strafbare Inhalte gab es nicht. Mit ihrem Angriff auf die Informationsfreiheit haben die selbsternannten »Demokraten« und »Gutmenschen« einmal mehr gezeigt, was sie von offener Meinungsbildung und kritischer Prozeßöffentlichkeit halten.

Verbotsanträge von Bundestag und Bundesrat werden veröffentlicht

Nachdem am Freitag letzter Woche die offizielle Zustellung der Verbotsanträge von Bundestag und Bundesrat erfolgt ist, sollen diese elektronisch erfaßt und auf dem Prozeßschaufenster zugänglich gemacht werden. Die Anträge umfassen zusammen mit den Anlagen vier Umzugskartons. Der Antrag des Bundestages (Az 2BvB 2/01) umfaßt 292 Seiten, der des Bundesrates (Az 2BvB 3/01) 207 Seiten. Die Frist zu einer ersten Stellungnahme der NPD wurde auf den 1. Juni 2001 festgesetzt.