Berlin – Der Südwestrundfunk (SWR) hat es abgelehnt, die Rundfunk- und Fernsehspots der NPD zu den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg auszustrahlen. Begründet wurde dies vom Justitiar der Anstalt damit, dass die Texte die Straftatbestände der Volksverhetzung und Kollektivbeleidigung enthielten. Der erste Fernsehspot sollte am kommenden Montag gesendet werden.
Die für die beiden Bundesländer inhaltsgleichen Spots sind eine Persiflage auf die Befindlichkeit von jungen Türken in Deutschlands angesichts des Wahlantritts der NPD. Die Sprache ist in der im Südwesten Deutschlands anzutreffenden Form, also zur Hälfte deutsch und zur Hälfte türkisch gehalten.
Für die NPD ist dies ein gravierender Grund, die Landtagswahlen anzufechten, wenn sich beim SWR keine andere Rechtsauffassung durchsetzt. Auf jeden Fall wird von der Partei auf juristischen Wege versucht, die Ausstrahlung der Wahlwerbung durchzusetzen.
Frank Schwerdt