In einer aktuellen Pressekonferenz nahmen der Berichterstatter des Innenausschusses, Michael Bürsch (SPD), einzelne Mitglieder der Bundestagsfraktionen sowie die bevollmächtigten Prozeßvertreter in der Öffentlichkeit Stellung. Wer auf nennenswerte zusätzliche Erkenntnisse gehofft hatte, wurde enttäuscht. Der Parteivorsitzende der NPD, Udo Voigt, bezeichnete das Vorgetragene denn auch als »dürftig und ohne Substanz«. Zusammenfassend ergingen sich die etablierten Politiker und ihre Hofjuristen in wilden Spekulationen und Erfindungen.
Allein der mit Sorge vorgetragene Umstand, die NPD sei »erfolgreich bei der Jugend«, habe »Einfluß auf Jugendzentren« und strebe ein Mitwirken in der kommunalen Jugendpolitik an, läßt tief blicken. Die zur Schau gestellte Paranoia der Etablierten wurde umrahmt von juristisch unhaltbaren Vorwürfen. Nur durch rethorische Kunstgriffe vermochten die betagten Professoren zu erklären, warum ausgerechnet die NPD als „rechtsstaatsfeindlich“ zu brandmarken sei, obwohl zahllose gewonnene Prozesse das genaue Gegenteil beweisen, nämlich die vorsätzliche Verfassungswidrigkeit der etablierten Parteien. Prozeßvertreter Löwe entblödete sich nicht, der NPD anzulasten, ihre Grundrechte zu »mißbrauchen« und sich als »politisch verfolgt« darzustellen, indem sie (erfolgreich) gegen Versammlungsverbote klage. Ob sich das Bundesverfassungsgericht davon beeindrucken lassen wird, ist fraglich.
Phantom-Zonen als Verbotsgrund?
Nachdem sich die der nationalen Opposition zu Unrecht angelasteten Greueltaten (Stichwort: Sebnitz) bzw. angeblich von Rechten begangenen Übergriffe als erfundener Popanz erwiesen, soll nun ein weiteres Lügengebilde ein NPD-Verbot in der Öffentlichkeit rechtfertigen: die »national befreiten Zonen«. Solche Zonen soll es – nach Angaben der Prozeßbevollmächtigten Frankenberg und Löwer zufolge – vor allem in Mitteldeutschland und insbesondere im Land Brandenburg geben. Erst kürzlich versuchte Bundesinnenminister Otto Schily gemeinsam mit seinem Landeskollegen Jörg Schönbohm den rechtswidrigen Einsatz einer BGS-Sondereinheit »gegen rechts« mit diesen ominösen »national befreiten Zonen«. Auf eine offizielle Anfrage im Landtag behauptete Schönbohm indes, es habe solche Zonen in Brandenburg niemals gegeben. Der Vorgang ist nachzulesen unter http://www.npd.net/verbotsverfahren