Innenminister Otto Schily will die Abhörprotokolle der Verfassungsschutzbehörden in das Verbotsverfahren gegen die NPD einführen. Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage ist das aber nicht zulässig. Um es dennoch realisieren zu können, muß das sogenannte „G 10-Gesetz“ geändert werden. Genau das hat Schily jetzt angekündigt. Das bisher zusammengetragene Material ist offensichtlich so dünn, daß ein Verbotsverfahren schon in der Vorprüfung scheitern wird. Deshalb will man jetzt die Erkenntnisse der amtlichen Telefonlauscher verwerten. Die können ohne richterliche Anordnung nur mit Zustimmung der G 10-Kommission des Bundestages das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis verletzten.

Die auf diesem Wege erlangten Kenntnisse darf der Geheimdienst für sich selbst zwar verwerten, nicht jedoch in Gerichtsverfahren. Otto Schily will nun das G-10-Gesetz so ändern lassen, daß die Vorlage von Lauschprotokollen bei Parteiverbotsverfahren zulässig ist. Genauso dreist ist auch sein Plan, 200 Berichte von V-Leuten als Beweise einzubringen, ohne daß diese als Zeugen in Karlsruhe zur Verfügung stehen. Die Verfassungsschutzämter selbst sollen deren Aussagen vor dem Bundesverfassungsgericht vortragen. Das wäre allerdings rechtswidrig, weil so die Zeugen der Verteidigung für Befragungen nicht zur Verfügung stehen. Bei dem von Schily geplanten Verfahren wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet, weil die Verfassungsschutzämter vor strafbaren Handlungen nicht zurückschrecken, um das belastende Material erst zu produzieren. Vielleicht will Schily auch hier die Gesetze ändern, um die Verteidigungsrechte drastisch einzuschränken. Anonyme Denunziationen werden auf diese Weise in das Verfahren eingeführt. Es ist kaum zu glauben, mit Dreistigkeit und Skrupellosigkeit fundamentale Bestandteile der deutschen Rechtsordnung abgeschafft werden sollen, um die einzige Oppositionspartei im Lande auszuschalten.