Berlin – Der Berliner „Tagesspiegel“ schrieb in seiner Sonntagsausgabe vorn 26.11.2000, dem Tag nach der ebenso erfolgreichen wie friedlichen und disziplinierten NPD-Demonstration mit über 2.000 Teilnehmern in Berlin:
„Bundestagspräsident Wolfgang Thierse forderte die Berliner auf, ihre Stadt gegen den ‚rechten Mob‘ zu schützen.“ In derselben Zeitungsmeldung heißt es dann: „Nach Flaschen- und Steinwürfen von Autonomen auf den Zug der Rechten löste die Polizei die Veranstaltung (der NPD) am Alexanderplatz auf.“
Hierzu stelle ich folgendes fest: Die „Gegendemonstranten“ begaben sich, ermutigt von der Thierse-Rede, unmittelbar nach deren Beendigung zum Demonstrationszug der NPD, um diesen mit Flaschen, Steinen und Sprengkörpern zu attackieren. Wolfgang Thierse hat sich deswegen nach Auffassung der NPD des Verbrechens des schweren Landfriedensbruchs schuldig gemacht.
Es handelte sich bei den gewalttätigen „Gegendemonstranten“ um einen zahlenmäßig relativ kläglichen, aber eben gewaltbereiten Lumpenhaufen aus dem kriminellen Milieu, dem Bodensatz der Gesellschaft. Dieses gewalttätige Potential wird von gewissenlosen Politikern und Agenten der Geheimdienste regelmäßig instrumentalisiert, um einen Vorwand für die Unterdrückung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) zu liefern.
Polizeibeamte erklärten vor Ort, daß es den anwesenden, zahlenmäßig mehrfach überlegenen Einsatzkräften der Polizei ein Leichtes gewesen wäre, das bürgerkriegsähnlich agierende „linke“ Lumpenpack in die Schranken zu weisen und die Durchführung der ordnungsgemäß angemeldeten NPD-Kundgebung auf dem AIexanderplatz zu gewährleisten.
Trotzdern erklärte der Polizeieinsatzleiter -offenbar auf politische Weisung- lügenhaft den sogenannten polizeilichen Notstand, d.h. er setzte zu politischen Zwecken, unter Mißbrauch des Polizeirechts das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für die NPD außer Kraft. Wenn sich Herr Thierse mit diesen rechtswidrigen Methoden und diesem kriminellen, steine- und bombenwerfenden gesellschaftlichen Abschaum tatsächlich solidarisiert oder ihn gar zu seinen Verbrechen auffordert, ist er nach unserer Auffassung selbst eine ungeheuere Gefahr für den Rechtsstaat und die freiheitlich-demokratische Grundordnung, ja ein abscheulicher Politverbrecher, der die Verachtung aller rechtsbewußten Bürgerinnen und Bürger verdient.
Per Lennart Aae