Braucht es die Konstruktion eines Kindesmordes, um ein NPD-Verbot zu legitimieren?

Berlin – Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hat gegen die verantwortlichen Redakteure der „Bild“ – Zeitung und der Zeitung „Bild am Sonntag“ Strafanzeige wegen des Verdachts auf Verstoß nach den §§ 130 (Volksverhetzung), 164 (falsche Verdächtigung), 186 (üble Nachrede), 187 (Verleumdung) des Strafgesetzbuches sowie weiterer in Frage kommender Straftaten bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg gestellt.

Beide „meinungs“bildenden Zeitungen haben sich in ihren Berichten allein auf die Aussagen der Eltern des toten Kindes sowie auf die Aussagen von minderjährigen Zeugen berufen. Da die Vorwürfe allesamt nicht etwa in Form von Vermutungen, sondern als feststehende Tatsachen abgedruckt wurden, mußten die Leser beider Zeitungen in ganz Deutschland diesen Berichten Glauben schenken. Die unhaltbaren Anschuldigungen der „Bild“ – Zeitung und der „Bild am Sonntag“ seien geradezu der klassische Fall von Volksverhetzung, übler Nachrede und Verleumdung, so die NPD-Rechtsabteilung.
Diesen widerwärtigen Mißbrauch der Pressefreiheit wird in den nächsten Tagen die NPD aktionistisch unter dem Motto „Rote Karte für Volksverhetzer“ den mißbrauchten Bürgern der Region aufklärend schildern.

Mittlerweile stellt sich nicht nur der Soziologe und Psychotherapeut Christian Schneider in der Tageszeitung „Die Welt“ die berechtigte und ernüchternde Frage: „Der „Fall Joseph“ – Braucht es die Konstruktion eines Kindesmordes um ein NPD-Verbot zu legitimieren?“

Klaus Beier