Schadenersatz fόr Demo-Verbot gefordert

Die NPD hat die Stadt Leipzig auf 72 000 Mark Schadenersatz verklagt, weil sie am 1. Mai 1997 vorm Leipziger Völkerschlachtdenkmal keine Kundgebung durchführen durfte. Die von der NPD seinerzeit geplante bundesweite Maifeier war von der Stadt in letzter Minute mit fadenscheinigen Begründungen untersagt worden. Fόr ihre damals getätigten Aufwendungen fordert die NPD nun Ersatz. Die Stadtverwaltung hatte seinerzeit mit allen juristischen Tricks versucht, die Demonstration zu verhindern. Ein erstes Versammlungsverbot war vom sδchsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen jedoch aufgehoben worden. Zwei Tage vor der geplanten Kundgebung rief die Stadt dann den „polizeilichen Notstand“ aus und untersagte die Veranstaltung abermals. Das von der NPD erneut angerufene Gericht stimmte dem Verbot schließlich zu. In den folgenden Jahren scheiterten alle Versuche, NPD-Kundgebungen zu verbieten. Entsprechende Verfügungen wurden vom Oberverwaltungsgericht auίer Kraft gesetzt. 1998 zog die NPD dann mit etwa 8.000 Teilnehmern zum Vφlkerschlachtdenkmal. In diesem Jahr kam es zu Versammlungen in Dresden und Grimma.

In der mündlichen Anhörung vorm Leipziger Landgericht am Mittwoch machte der Leiter der NPD-Rechtsabteilung, Dr. Gόnter Eisenecker, geltend, daί der Partei damals Reise- und Organisationskosten in Hφhe von 72 000 Mark entstanden seien. Eine auίergerichtliche Einigung wurde von der beklagten Stadtverwaltung am ersten Verhandlungstag kategorisch abgelehnt. Die Leipziger Richter wollen nun am 20. September ihr Urteil verkünden.