Der Corona-Notstand ist verfassungswidrig!
Endlich – eine Heidelberger Anwältin klagt jetzt gegen die Corona-Notstandsverordnungen ihres Bundeslandes Baden-Württemberg. Sie hält die zahlreichen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Seuche, deren Gefährlichkeit alles andere als erwiesen ist, für unverhältnismäßig, vor allem aber: für „eklatant verfassungswidrig“. „Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen sind grob verfassungswidrig“, heißt es in der diesbezüglichen Pressemitteilung vom Freitag
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