Neben der Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften für sogenannte „Flüchtlinge“ (Vaterlandsverräter, die ihr Volk und Land im Stich lassen) gilt es für unsere Kommunen in der aktuellen Flüchtlingskrise (ab März 2018 geht es richtig los!) auch für die „Anschlußunterbringung“ Vorsorge zu treffen.
Hierbei geht es darum, anerkannten, bleibeberechtigten und auch geduldeten „Flüchtlingen“ spätesten nach 18 Monaten Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft „angemessenen Wohnraum“ zu verschaffen. Zusätzlich gilt dieses dann auch für ihre jeweiligen zahlreichen Familienangehörigen (zunächst mal Eltern und eigene Kinder), die lässig nachgeführt („Familiennachzug“ – steigende Flüchtlingsgeburtenzahlen) werden können. Zu bezahlen hat den ganzen Zinnober wer wohl? Richtig, die Kommunen und somit wir Steuerzahler. Ganz tolle Sache! Vor allem auch deshalb, weil zeitgleich mit der wachsenden Wohnungsknappheit natürlich auch die Möglichkeiten für uns Einheimische noch bezahlbaren Wohnraum zu bekommen, entsprechend weniger werden.„Wir haben bereits jetzt wegen der Engpässe bei preiswerten Wohnungen in manchen Städten Probleme, genügend Wohnungen im Rahmen der Anschlussunterbringung bereitzustellen“, sagt Gerhard Mauch vom Städtetag Baden-Württemberg. Während das Land (also auch wieder wir Steuerzahler!) die Kosten für die vorläufige Unterbringung pauschal erstattet, sind die Gemeinden für die Unterbringung danach, alleine zuständig. Dies bedeutet eine immense logistische und vor allem große finanzielle Belastung unserer Kommunen und deren Einwohner.
Das ist für die Merkeline und Konsorten überhaupt kein Problem. Es ist ja nur das Geld der Bevölkerung und die wird das schon schaffen und erdulden. Frei nach Marie Antoinette nachgesagt: „Und wenn sie kein Brot haben, sollen sie halt Kuchen essen.“
Prost NeuJahr!