Geräumtes Grundstück Am Markt 18, 15859 Storkow, am 12.06.2014

Geräumtes Grundstück Am Markt 18, 15859 Storkow, am 12.06.2014
Storkow/Mark (svs) Seit heute morgen werden die Abrissarbeiten an der ehemaligen Bäckerei Zimmermann Am Markt 18 in 15859 Storkow/Mark ohne Sicherungsmaßnahmen am benachbarten, bereits einsturzgefährdeten Wohnhaus 17 fortgesetzt. Laut Rechtsanwalt des Eigentümers geschieht dies mit Genehmigung des Bauordnungsamtes Beeskow. Es entsteht der Eindruck, dass einer Storkower Familie, nämlich der Familie Grasnick im Nachbarhaus Nr. 17, gezielt das Zuhause zerstört wird.

Die Abrissarbeiten waren am 06.05.2014 auf Weisung des Bauordnungsamtes Beeskow unterbrochen worden, weil am Nachbarhaus schwere Schäden an der Giebelwand sichtbar wurden. Die Eigentümerin dieses Hauses wurde samt Familie evakuiert und ist seitdem notdürftig in einem kleinen Ferienbungalow am gegenüberliegenden Ufer des Storkower Sees untergebracht. Die Familie war spätabends unter Androhung von Handschellen und Zellenübernachtung genötigt worden, ihr Haus zu verlassen. Die Vertreterin der Stadt Storkow (Mark) versprach ihr, es würde nur für eine Nacht sein, die Wand würde durch das THW abgestützt und sie könne dann am nächsten Tag wieder in ihr Haus zurück.

Die Wand wurde nicht durch das THW abgestützt, da offenbar seitens der Storkower Feuerwehr entschieden wurde, das sei nicht mehr nötig. Am 15.05.2014 erging seitens des Bauordnungsamtes Beeskow eine offizielle, schriftliche Ordnungsverfügung, die es der Familie Grasnick untersagte, ihr Haus zu Wohnzwecken zu nutzen, solange die Giebelwand nicht saniert sei. Damit ist die Familie faktisch obdachlos. Sie kann nur noch längstens bis zum 19.06.2014 den Ferienbungalow bewohnen. Wo sie danach bleiben kann, ist ungeklärt. Den größten Teil der Unterbringungskosten zahlt übrigens die hochverschuldete und unter Kommunalaufsicht stehende Stadt Storkow (Mark) aus ihrem schmalen Budget für Gefahrenabwehr. Den Rest trägt die evakuierte Familie selbst.

Der durch die Eigentümerin des Hauses Am Markt 17 zu Rate gezogene Statiker erklärte am 27.05.2014 in Gegenwart beider Grundstückseigentümer und des ausführenden Abrissunternehmens, dass aufgrund der unklaren Baugrundsituation keine Lasten, also kein Bauschutt vom Grundstück Nr. 18 entfernt werden dürften, um das bereits einsturzgefährdete Nachbarhaus Nr. 17 nicht weiter zu gefährden.

Kurz vor Beginn des von der Stadt Storkow (Mark) und dem Storkower Mittelstandsverein e.V. organsierten Stadtfestes vom 06.-09.06.2014 soll die Leiterin des Bauordnungsamtes Beeskow den verantwortlichen Statiker des Amtes angewiesen haben, die Entfernung von ca. 20m³ Abrissholz mit seiner Unterschrift zu genehmigen. Ob die Anweisung mündlich oder schriftlich erfolgte, ist nicht bekannt. Was die Leiterin des Bauordnungsamtes bewogen haben könnte, trotz der nachweislich im Bauordnungsamt bekannten prekären Baugrundsituation am Storkower Markt (sumpfiger Untergrund bis in 8m Tiefe) und der unveränderten Gefährdungssituation die Anweisung zur Genehmigung der Teilräumung des Bauschutts zu geben, ist ebenfalls nicht bekannt.

Anläßlich des bevorstehenden Stadtfestes und der Räumung des Abrissholzes wurden im und am Haus Nr. 17 auf Kosten und Initiative der Eigentümerin vorsorglich über 70 zusätzliche Gipsplomben angebracht und fotografisch dokumentiert.

Morgen, am 13.06.2014, sollte die einsturzgefährdete Giebelwand endlich durch das THW abgestützt werden. Die Familie sollte danach wieder einziehen können. Alles, was noch fehlte, war die Einverständniserklärung des Eigentümers und Bauherrn von Am Markt 18, der als Neustorkower in kurzer Zeit sehr viele Grundstücke hier aufgekauft hat, unter anderem auch das am Storkower See gelegene Schloss Hubertushöhe samt Park. Statt sein Einverständnis zur Abstützung der Giebelwand zu geben, wonach er gefahrlos hätte weiter räumen können, ließ er stattdessen seit heute morgen den Abriss mit einem Bagger fortsetzen. Er plant die Umgestaltung des Storkower Marktes zu einem „Kunst- und Bummelkiez“.

Die am 10.06.2014 durch den Rechtsanwalt des Eigentümers des Grundstücks Nr. 18 angekündigte Räumung sowie die in Aussicht gestellte Entfernung der „Fundament- und Kellerreste“ ist angesichts der gefährlichen Gesamtsituation nicht nachvollziehbar. Es stellt sich die Frage, ob die behauptete Genehmigung seitens des Bauordnungsamtes Beeskow zur Räumung des gesamten Abrissmaterials „bis zur Geländeoberfläche“ tatsächlich erteilt wurde. Denn das hieße, einen Teil des Haftungsrisikos dem Landkreis Oder-Spree, also letztlich dem Steuerzahler zu übertragen.

Storkower Volksstimme

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