Antrag der NPD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Dem Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Waltersdorfer Straße eine einheitliche Vorfahrtsregelung getroffen wird.

Begründung:
Die Waltersdorfer Straße ist eine stark befahrene Straße und wird bei Stau auf der Autobahn oft als Umgehungsstraße genutzt. Stadtauswärts gilt an sechs Kreuzungen und einer Einmündung rechts vor links. An den Kreuzungen mit der Buntzelstraße und Schulzendorfer Straße, der Dahmestraße und der Waldstraße ist die Waltersdorfer Straße ausgeschilderte Vorfahrtsstraße.

Stadteinwärts gilt die Regelung rechts vor links an elf Kreuzungen und Einmündungen. An der Kreuzung mit der Parchwitzer Straße ist die Waltersdorfer Straße nur stadteinwärts ausgeschilderte Vorfahrtsstraße.

Für Ortsunkundige kann vom Verkehrsfluss her der Eindruck entstehen, dass die Waltersdorfer Straße an jeder Kreuzung und Einmündung Vorfahrtsstraße ist. Die bisherige Regelung muss als gefährdend klassifiziert werden und sollte deswegen durch die grundsätzliche Kennzeichnung der Waltersdorfer Straße als Vorfahrtsstraße ersetzt werden.

Berlin, den 06.07.2009

Vorsitzender der NPD-Fraktion
Udo Voigt