Staatsanwaltschaft untersagt mit Rückendeckung der Justizsenatorin öffentliche Äußerungen zur Kriminalität jugendlicher Ausländer

In den vergangenen Monaten trat der auf jugendliche Intensivtäter spezialisierte Oberstaatsanwalt Roman Reusch mehrfach mutig an die Öffentlichkeit heran und legte das erschreckende Ausmaß der in seinem Aufgabenbereich existierenden Ausländerkriminalität fachlich fundiert und objektiv dar. Keinesfalls verstießen seine sachlich vorgetragenen Äußerungen gegen das für Beamte geltende politische Mäßigungsgebot. Trotzdem reagierte nun der Leitende Staatsanwalt Andreas Behm und verhängte unter Zustimmung der Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) einen Maulkorb, der offenbar der vorherrschenden political correctness und der inländerfeindlichen Regierungspolitik geschuldet ist.

Der Vorsitzende der Berliner NPD, Eckart Bräuniger, meint dazu: „Für den Leiter der Staatsanwaltschaft und die Justizsenatorin gilt in der Ausländerpolitik weiterhin der Grundsatz: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Die Realität wird zugunsten weltfremder Multikultiträume ignoriert.“

Die Berliner Nationaldemokraten wünschen Herrn Oberstaatsanwalt Roman Reusch, dass er sich durch den Kleinkrieg seiner Vorgesetzten gegen Meinungsfreiheit und demokratischen Diskurs nicht entmutigen läßt und auch weiterhin Zivilcourage im Interesse unseres Gemeinwesens zeigt.

Die offensichtlichen Folgen der Verausländerung lassen sich jedoch nicht leugnen oder verharmlosen. Angesichts der Tatsache, dass sich die etablierte Politik bis zum heutigen Tage nicht ernsthaft dieser Thematik annimmt, warnt Herr Reusch zutreffend: „Es bleibt zu hoffen, daß dies geschieht, bevor das Problem in vornehmen Villenvororten – den bevorzugten Wohnorten unserer Entscheider in Staat und Gesellschaft – spürbar geworden ist, denn dann hätten wir in den Kiezen bereits Bürgerkrieg.“ (Quelle: Vortrag Roman Reusch vor der Hanns-Seidel-Stiftung am 7.12.2007)