Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Abteilung Verfassungsschutz
Frau Winfriede Schreiber
Postfach 601126
14411 Potsdam
Berlin, den 3. November 2007
vorab per Telefax 0331 / 8662055
Sehr geehrte Frau Schreiber,
mit Schreiben vom 14. September 2007 habe ich Sie auf Veröffentlichungen in der „Berliner Zeitung“ und der „Berliner Morgenpost“ hingewiesen und Sie nach dem Wahrheitsgehalt der dortigen Zitate gefragt. Aus Ihrer Behörde wurde mitgeteilt, daß Sie nach dem Ende Ihres Urlaubs Mitte Oktober 2007 den Brief beantworten werden. Ich hoffe, ich habe Ihre Antwort bald in meinen Händen.
Heute berichten einige Tageszeitungen, daß Brandenburger Hotels keine Funktionäre der NPD und der DVU mehr beherbergen wollen. Der Hotel- und Gaststättenverband teilte mit, daß mit dem Brandenburger Verfassungsschutz kooperiert werde.
Unabhängig davon, daß die Aktion des Hotelverbandes nicht nur rechtlich fragwürdig und sittlich außerordentlich anstößig ist, muß die Rolle Ihrer Behörde hierbei geklärt werden. Den Hotels des Landes Brandenburg liegen mit Sicherheit keine Funktionärslisten der beiden Parteien vor, nach denen sie entscheiden können, welcher Gast erwünscht und welcher unerwünscht ist.
Da ich davon ausgehe, daß der Brandenburger Verfassungsschutz darüber im Bilde ist, wer Funktionär der NPD oder der DVU ist, liegt nach dem Hinweis des Hotel- und Gaststättenverbandes der Verdacht nahe, daß diese Namenslisten den Hoteliers von Ihrer Behörde gesteckt werden. Sollte das der Fall sein, dann wird dadurch gegen erhebliche Rechte dieses Staates verstoßen. Ich kann mir auf der anderen Seite aber keine andere Art der Zusammenarbeit des Brandenburger Verfassungsschutzes mit dem Hotel- und Gaststättenverband vorstellen.
Wenn es stimmt, was der Interessenverband über den Verfassungsschutz gesagt hat, dann sollten Sie konkretisieren, wie die Zusammenarbeit aussehen soll.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Schwerdt