Aktionsbündnis gegen Gewalt,
Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit
im Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport
Heinrich-Mann-Allee 107, Haus 1 a
14473 Posdam

Berlin, den 18 Oktober 2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport führt ab 16. Oktober 2007 eine Veranstaltungsreihe zum Thema „Rectsextremismus in Brandenburg“ durch. Am 18. Dezember 2007 soll es darüberhinaus in Potsdam eine Podiumsdiskussion zum gleichen Thema geben.

Ich gehe davon aus, daß auf allen Veranstaltungen auch über die NPD gesprochen wird. Deshalb halte ich es für sinnvoll, daß NPD-Vertreter hieran teilnehmen. Auf der Einladung zur Veranstaltungsreihe mußte ich aber leider einen Hinweis zum Hausrecht feststellen, in dem mitgeteilt wird, daß Personen aus rechten Parteien oder Personen mit einer entsprechenden politischen Einstellung der Zutritt zu den Veranstaltungen verwehrt wird. Ich nehme an, daß Sie zu diesem Personenkreis auch Mitglieder der NPD zählen.

Ich halte diesen diskriminierenden Ausschluß bestimmter Personen von den Veranstaltungen rechtlich für ausgesprochen fragwürdig. Immerhin handelt es sich bei Ihrer Vereinigung um eine öffentliche Einrichtung des Landes Brandenburg, die im Ministerium für Bildung,
Jugend und Sport angesiedelt ist und die auch aus dessen Etat, also aus öffentlichen Steuermitteln, finanziert wird. Der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen einer öffentlichen Einrichtung ist demzufolge allen Bürgern zu ermöglichen. Die Verweigerung des Zugangs für bestimmte Personen wegen deren politischen Einstellung ist nicht zulässig.

Ich erwarte von Ihnen, daß Sie die fragwürdige Zugangssperre aufheben und es NPD-Mitgliedern ermöglicht wird, an den Veranstaltungen teilzunehmen. Vor allem auf der Podiumsdiskussion am 18. Dezember 2007 in Potsdam könnte es zu einer interessanten, für alle Beteiligten fruchtbaren Diskussion kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Schwerdt