Geheime Kommandosache statt rechtsstaatlichem Verfahren?
Berlin – Zu mitternächtlicher Stunde fuhr ein Transporter der Polizei zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe, um dort 73 Akten der Bundesregierung zu überbringen und damit den Verbotsantrag der NPD einzureichen. Wurde schon der Antrag übereilt beschlossen, dann die Einreichung über Monate verschleppt, weil man wohl noch auf der Suche nach wirklichen Gründen die Fälle „Sebnitz“ und „Düsseldorf“ gingen ja bekanntlich nach hinten los war, so verwundert die Nacht- und Nebelaktion der Bundesregierung einmal mehr.
Mit Spannung erwartete die Parteizentrale die Ergebnisse der Pressekonferenz mit dem Bundesinnenminister, doch schon eine kurze Durchsicht der dort gegebenen Zusammenfassung veranlaßte den Parteivorsitzenden Udo Voigt zu der Äußerung „Nichts Neues aus dem Hause Schily! Wir hoffen nun darauf, recht bald Zugang zu den Akten zu erhalten und nehmen mit Verwunderung die Vorgehensweise um die Einleitung des Verfahrens und der jüngsten Stellungnahme zum Ausgang des Verfahrens aus dem Innenministerium zur Kenntnis: Wenn dort schon jetzt erklärt wird, daß ein Freispruch für die NPD kein Persilschein werde, dann sei man sich wohl darüber im klaren, daß die Beweislast der eigenen Akten auf dünnem Eis stehe.“ Der Parteivorsitzende wörtlich: „Offensichtlich will man von Regierungsseite das Bundesverfassungsgericht schon hinsichtlich des Urteils, wie der Verfahrensdauer unter politischen Druck setzen. Wenn das Verfahren ein politisches wird und sich die Richter als Befehlsempfänger der Regierung erweisen, ist das Verfahren für die NPD verloren. Wenn es ein rechtsstaatliches Verfahren wird, wovon ich überzeugt bin, wird es eine Blamage für die Bundesregierung und ein Sieg für die Demokratie in Deutschland sein!“
Klaus Beier