… hilft in München die Stadt und sabotiert radiologische Altersüberprüfungen
Im benachbarten Belgien werden vorgeblich „minderjährige“ Flüchtlinge schon seit letztem Jahr routinemäßig einer radiologischen Altersbestimmung unterzogen. Hintergrund ist, daß auf dem Höhepunkt der von Bundeskanzlerin Angela Merkel verursachten „Flüchtlings“krise viele der angeblich „jugendlichen“ Zuwanderer bei ihren Altersangaben mogelten und sich jünger machten, um in den Genuß einer bevorzugten Minderjährigen-Betreuung zu kommen.
Die BIA im Münchner Rathaus erkundigte sich ebenfalls bereits Mitte letzten Jahres in einer schriftlichen Anfrage bei der Stadtverwaltung danach, warum eine obligate röntgenologische Altersfeststellung bei „Flüchtlingen“ nicht auch in München möglich sei. In der Antwort aus dem Sozialreferat hieß es ausweichend, die geltende Rechtsprechung stehe dem entgegen. Die Wahrheit ist skandalös: die Stadt selbst prozessierte in mindestens zwei Verfahren vor dem Münchner Amtsgericht gegen angeordnete Röntgenuntersuchungen zur Altersfeststellung. Dies geht aus einer Beschlußvorlage hervor, die in der heutigen ersten Stadtrats-Vollversammlung nach den Sommerferien auf der Tagesordnung stand.
Das Thema beschäftigte den Stadtrat, weil sich die Rechtsprechung mittlerweile geändert hat und auch die Münchner Stadtverwaltung die radiologische Altersfeststellung von Migranten nicht mehr rundweg ablehnen kann. Die Neuregelung mußte dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt werden. Allerdings beklagt die Stadt nun mit Krokodilstränen die anfallenden hohen Kosten, die bei den Röntgenuntersuchungen anfallen – eine geradezu groteske Argumentation, wenn man sich vor Augen führt, daß der Stadt für die Rundum-Versorgung Zugewanderter ansonsten keine Summe zu hoch ist.
Ebenso grotesk: auch die Neuregelung der Altersüberprüfung von Migranten will eine Röntgenuntersuchung von der Zustimmung des Aspiranten abhängig machen. Eine Farce – wer sich mit falschen Altersangaben den Zugang zum bundesdeutschen Sozialstaat erschleichen will, dürfte an einer medizinischen Überprüfung wenig Interesse haben.
Die BIA lehnte die hanebüchene Beschlußvorlage der Stadt nach einer lebhaften Diskussion ab – wie üblich als einzige Gegenstimme.
München, 27.09.2017