Der entscheidende politische Konflikt unserer Zeit ist die Auseinandersetzung zwischen nationaler, demokratischer Selbstbestimmung und internationalistischer Fremdbestimmug.
Die politische Klasse der BRD steht offenbar auf der Seite der Fremdbestimmung.
Das zeigt sich an der von allen etablierten Parteien einvernehmlich betriebenen Schwächung der sozialen und kulturellen Gemeinschaft der Deutschen durch Globalisierung, Sozialabbau, Kapitalisierung aller Lebensbereiche und Abbau der staatlichen Grundordnung.
Das Anliegen der Selbstbestimmung wird von etablierten politischen Kräften nicht vertreten.
Konkret wird die demokratische Selbstbestimmung durch das Wirkungsgefüge der folgenden, parallel verlaufenden politischen und gesellschaftlichen Prozesse immer stärker eingeschränkt:
Durch den drastischen nationalen Souveränitätsabbau zu Gunsten internationalistischer Organisationen wie EU, WTO etc., und die damit einhergehende Demontage der staatlichen Ordnung und Ihrer Verfassungs- und Selbstverwaltungsorgane werden die rechtlichen Grundlagen der nationalen und regionalen Selbstbestimmung zerstört.
Durch die zunehmende bevölkerungsmäßige und kulturelle Überfremdung verliert der Volkssouverän seine unverwechselbare Identität und damit die soziale und kulturelle Fähigkeit zur Selbstbestimmung.
Durch die erdrückende Übermacht des von der realen Volkswirtschaft abgekoppelten Finanzkapitals und der internationalen Konzerne geht die wirtschaftliche, soziale und letztlich auch kulturelle Selbstbestimmung verloren.
Durch die von der politischen Klasse betriebene Verhinderung jeder ernstzunehmenden öffentlichen Diskussion über die genannten Vorgänge, wird die für eine freie Willensbildung des Volkes notwendige Inforrnation unterdrückt.
Hinter diesem tatsächlichen politischen und gesellschaftlichen Wirkungsgefüge der BRD zeichnet sich eine usurpierte Macht ab, ein jenseits der verfassungsmäßigen Ordnung etabliertes, real herrschendes oligarchisches System, welches konspirativ, unter Ausschaltung der Öffentlichkeit über Schicksals- und Existenzfragen des Volkes entscheidet.
Eine nationaldemokratische Abrechnung mit dem System
Der beschriebene Zustand ist unerträglich, eine effiziente politische Opposition zu dessen Beseitigung unerläßlich.
Da es sich dabei um eine Opposition gegen Globalisierung handelt, kann ihr politisches Modell nur die Volksgemeinschaft sein, also die sozial und kulturell begründete enge Zusammengehörigkeit und Solidarität zwischen Menschen gleicher Volkszugehörigkeit und Nation im Gegensatz zur globalen Gleichschaltung von Kulturen, Völkern und Staaten.
Mit anderen Worten: Gegen Globalisierung / Internationalisierung hilft nur eine nationale Opposition.
Diese wird in Deutschland durch die NPD verkörpert. Ein Verbot der NPD käme deswegen praktisch einem Verbot jeder Opposition gegen die Globalisierung und Ihre Folgen, wie Sozialabbau, Fremdbestimmung etc., gleich.
Da die nationale Opposition für das Recht der Nation auf Selbstbestimmung eintritt, und dieses Recht heute am stärksten durch die Abtretung nationalstaatlicher Kompetenzen an internationalistische Instanzen gefährdet ist, ist sie die natürliche Verteidigerin einer nationalstaatlichen Ordnung.
Diese verkörpert heute den Anspruch der Deutschen auf Eigenstaatlichkeit und Selbstbestimmung.
Die heute, aufgrund der herrschenden Machtverhältnisse abzusehende vollständige Beseitigung des deutschen Nationalstaates würde zwangsläufig zur totalen Unterwerfung Deutschlands unter fremde Interessen führen.
Insbesondere setzt sich die NPD rückhaltlos für den in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geforderten Rechtsstaat ein.
Allein in den letzten Jahren hat sie in Hunderten von Rechtskämpfen gegen Willkürakte und mißbräuchliche Rechtsanwendung des Systems diese rechtsstaatlichen Grundsätze vertreten und zur Geltung gebracht. Dementsprechend hat sich die nationale Opposition auch stets für die im Grundgesetz garantierten Grundrechte eingesetzt.
Dies steht, entgegen den Propagandaverlautbarungen der Innenministerien und Verfassungsschutzämter, keineswegs im Widerspruch zum Eintreten für Gemeinschaftswerte.
Ganz im Gegenteil, denn Gemeinwohl und lndividualrechte bedingen sich gegenseitig, wie große politische Denker und Philosophen seit der Antike immer wieder mit Nachdruck betont haben, angefangen bei Platon, über Jean-Jacques Rousseau, bis zum jüdischen Philosophen Hans Jonas, Friedenspreisträger des Deutschen Buchhandels 1987, der den „Staatsmann“ als ein in erster Linie der kulturellen „Erbengemeinschaft“ verpflichtetes „Geschöpf und Glied der Gemeinschaft“ bezeichnete.
Auf der anderen Seite ist die politische Klasse der BRD als Repräsentantin des herrschenden politischen Systems bemüht, die von der Verfassung geforderte, ohnehin nicht voll erreichte nationale Selbstbestimmung noch weiter zurückzudrängen, wodurch sie sich als natürliche Feindin dieser Verfassung ausweist.
Das zeigt sich konkret an den zahlreichen Verletzungen und den vielen sinnentstellenden Veränderungen des Grundgesetzes, aber auch an der systematischen Verschiebung von Kompetenzen deutscher Verfassungsorgane ins Ausland und an der Entmachtung demokratisch bestimmter deutscher Institutionen zu Gunsten von demokratisch nicht legitimierten internationalistischen Strukturen in Brüssel und anderswo.
Aufgrund der gegen die nationalen Interessen gerichteten Politik der BRD-Machthaber steht das heutige politische System der BRD im krassen Gegensatz zum Wesenskern des Grundgesetzes.
Weder die offenbar systematisch betriebene Umwandlung Deutschlands in einen Vielvölkerstaat noch der Umbau der sozial verpflichteten nationalen Leistungsgemeinschaft in eine fremdgesteuerte turbokapitalistische Ellenbogengesellschaft noch der totale Souveränitätsverzicht zu Gunsten fremder Interessen findet im Grundgesetz eine Rechtfertigung.
Ganz im Gegenteil, denn „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 20 Abs. 2 GG).
Das real existierende oligarchisches System der BRD hat sich von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfernt und ist heute verfassungsfeindlich, nach Auffassung der NPD auch verfassungswidrig, und gefährdet eindeutig die Existenz des deutschen Volkes!
Denn dieses, dem Wesen des Grundgesetzes völlig fremde antisoziale System bewirkt Kulturverlust, Sozialabbau, Bevölkerungsschwund und Überfremdung sowie gleichlaufend dazu die besorgniserregende Verarmung, Vereinsamung und Entfremdung der Deutschen untereinander.