Jetzt wird immer deutlicher, daί es den Politikern des etablierten Machtkartells bei einem beabsichtigten NPD-Verbot nicht um den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geht, sondern allein um den Erhalt ihrer politischen Pfründe. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspόtz sagte in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, die Innenminister würden jetzt auch ein Verbot der NPD nach dem Vereinsrecht prüfen.

Ein Verbot auf diesem Weg »wäre das einfachere und zupackendere Verfahren«, da Innenminister Schily nur eine »behφrdliche Verfόgung« unterzeichnen müßte. Die NPD habe eine eher »diffuse Organisationsstruktur«, die weniger einer Partei ähnele als einem einem »Sammelbecken für rechte Subkultur«. Ein Verfahren nach dem Parteienrecht beim Verfassungsgericht könnte sich dagegen über Jahre hinziehen. Diese Äußerungen von Wiefelspütz zeigen, wie unsagbar verlogen das Gerede der Altparteien ist. Die NPD verfügt nachweisbar über insgesamt mehr als 200 Landes-, Regional- und Kreisverbδnde, die demokratisch aufgebaut sind. Dies wird auch regelmäßig anerkannt bei der Zulassung als Partei zu Wahlen, bei der staatlichen Parteienfinanzierung und nicht zuletzt in unzähligen Gerichtsentscheidungen. Alle Funktionsträger vom Bundesvorstand bis hin zum kleinsten Kreisverband sind demokratisch gewählt und namentlich bekannt.

Es gibt an dieser Struktur rein gar nichts »diffuses«. Wiefelspütz und Komplizen wollen lediglich das Recht umgehen, weil eine Partei nur όber das Bundesverfassungsgericht verboten werden kann. Das ist den Verfassungsfeinden aber zu riskant, weshalb sie lieber handstreichartig per Vereinsrecht verbieten wollen. Die Δuίerungen von Wiefelspόtz offenbaren eine extrem grundgesetzfeindliche Geisteshaltung, was aber in Zeiten des Verfalls des Rechtsstaates nicht wirklich verwundert.