Verbotsantrag kaum Aussicht auf Erfolg
Während sich die Berufspolitiker der Altparteien in immer zügelloseren Forderungen ergehen, erteilte der Richter am Bundeverfassungsgericht, Hoffmann-Riem, dem Verbotsgerede eine klare Absage. Er habe als Professor für Öffentliches Rechts stets gelehrt, daß für ein Parteienverbot aussagekräftigeres Material vonnöten sei, als bisher in den Medien offengelegt wurde. Hoffmann-Riem ist im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes für das Demonstrationsrecht zuständig.
In dieser Eigenschaft erklärte er unter anderem, daß Gewalt nicht etwa von »rechts«, sondern stets von Linkskriminellen ausgeht. Während die »Rechten« eine außerordentliche Disziplin an den Tag legten, nehme Gewalt von links deutlich zu. Dies dürfe der Rechtsstaat nicht tolerieren. Den Behörden und Gerichten sei es verwehrt, aus rein politischen Gründen nationale Kundgebungen zu verbieten.