Parteivorstand reagiert mit Strafanzeigen auf die Steckbriefkampagne im Stern und der Springer-Presse
Im Zuge der andauernden Medienkampage erreicht die Hetze gegen die nationale Oppositionen immer neue unrühmliche Höhepunkte. Dabei verletzten linke Schickeria-Zeitschriften wie der Stern nicht mehr nur die Grenzen des sittlichen Anstandes, sondern agieren zunehmend im Bereich strafbarer Verleumdungen. Unter der reißerischen Überschrift »Die Drahtzieher des braunen Terrors« veröffentlichte der Stern in seiner jüngsten Ausgabe (33/2000) eine schwarze Liste von tatsächlichen oder vermeintlichen Führungspersonen der nationalen Opposition.
Dabei wird unter bewußter Mißachtung des Persönlichkeitsrechts den Betroffenen die Anstiftung zu kriminellen terroristischen Handlungen unterstellt und eine Verbindung der NPD zu angeblichen Terrorgruppen konstruiert. Gegen dieses wahrheitswidrige Phantasiegespinst wird der NPD-Vorstand juristisch vorgehen. Zudem haben einzelne Betroffene inzwischen Strafanzeige gegen die verantwortlichen Redakteure (»Andreas Albes und Anton Maegerle« alias Gernot Modery) gestellt. Auch mit Zivilklagen und strafbewehrten Unterlassungserklärungen soll gegen diese primitive Form der Medienhetze vorgegangen werden. NPD-Bundessprecher Beier wertete den Hetzartikel des Stern zudem als »einen weitereren Beleg dafür, wie tief der Gossen-Journalismus hierzulande bereits gesunken ist«.