Wie Udo Voigt in einer Erklärung festgestellt hat, hat »die Justiz (…) wieder einmal unter Beweis gestellt, daß sie die Hure der Politik ist«. Nämlich indem das Bundesverfassungsgericht nach zehn Jahren Abwarten nunmehr feststellt, daß Udo wegen seiner politischen Gesinnung und seiner im Grundgesetz verankerten politischen Ämter als Privatmann diskriminiert werden darf – entgegen dem Buchstaben von Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz.

Um zu zeigen, daß es sich hier nicht um einen Einzelfall, sondern um ein grundlegendes Problem der BRD handelt, und um einen alten, inzwischen vermutlich weitgehend vergessenen Rechtsskandal wieder in Erinnerung zu rufen, hier noch ein 26 Jahre alter Fall, den ich, wie auch Udo Voigt, hautnah persönlich miterlebt habe:

Im Juni 1993 beging der damalige bayrische Innenstaatssekretär Günter Beckstein ganz eindeutig, ohne auch nur den Schatten eines Zweifels, das Verbrechen der Rechtsbeugung, indem er wider besseres Wissen und gegen den Willen des versammlungsrechtlich zuständigen Landratsamtes in Passau den NPD-Bundesparteitag in Pocking, LK Passau, verbieten ließ. Anschließend brüstete er sich vor der Presse mit der Aussage, dies sei »der erste Schritt in einer neuen Gangart gegen Rechts« – obwohl die offizielle Begründung für das Verbot ein offenbar erlogener »polizeilicher Notstand« war.

Deutlicher KANN man den Rechtsstaat gar nicht verhöhnen. In der korrupten BRD wird man für so eine Schandtat mit der Ernennung zum Innenminister und später sogar mit der Wahl zum Ministerpräsidenten belohnt.

Die NPD legte selbstverständlich Widerspruch zur Versammlungsbehörde Passau ein, die sich nicht entblödete, diesen mit der gleichen Selbstverständlichkeit abzulehnen, mit der sie kurz zuvor die rechtliche Unmöglichkeit eines Verbots festgestellt hatte. Von einer Remonstration ward auch nichts verlautet.

Und die Justiz? Das Verwaltungsgericht München lehnte den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ab, der Bayrische Verwaltungsgerichtshof anschließend die Beschwerde hiergegen. Letzteres mit der Begründung, die NPD könne für die Fortsetzungsfeststellungsklage weder eine Wiederholungsgefahr noch ein Rehabilitationsinteresse geltend machen.

Daraufhin klagte die NPD (inzwischen unter meiner Leitung der Rechtsabteilung beim PV) beim Bundesverwaltungsgericht, damals in Berlin. Sieben Jahre, nämlich bis Juli 2000, dauerte es, bis auf Veranlassung des obersten Verwaltungsgerichts der Bayrische Verwaltungsgerichtshof zugeben MUSSTE, daß die beiden Gründe sehr wohl vorlagen und die Rechtswidrigkeit des Verbots des NPD-Bundesparteitages in Pocking deswegen festgestellt werden MUSSTE.

Und die Staats- und Konzernmedien, die 1993 mit dicken Schlagzeilen und hämischen Worten aufgewartet hatten? Keine Erwähnung, kein einziges Wort! Trotz Anmahnung mitsamt ausführlichen Informationen meinerseits!!

Und die verantwortlichen Rechtsbrecher? Kein Wort des Bedauerns. Statt dessen kam nur wenige Tage später die perfide Initiative des Rechtbrechers Beckstein, durch welche das erste NPD-Verbotsverfahren losgetreten wurde. Acht Jahre später wurde der Mann für seine Rechtsbrüche und seinen hemmungslosen, verantwortungslosen Opportunismus mit der Wahl zum bayerischen Ministerpräsidenten belohnt.

Halleluja!