Berlin – Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hat bei den Innenministerien im Rahmen der seit Wochen öffentlich geführten Diskussion über die Frage eines Verbotes der NPD Akteneinsicht beantragt. Die NPD-Rechtsabteilung ist der Auffassung, daß man den Nationaldemokraten rechtlich nicht zumuten kann, daß staatliche Stellen nachdrücklich behaupten, Material für ein Verbot zu haben, ohne daß die behaupteten Tatsachen in einer einlassungsfähigen Weise vorgelegt oder zugänglich gemacht werden.
Die NPD kann sich nicht vorstellen, daß ernsthafte oder relevante Tatsachen vorliegen, die einen Verbotsantrag begründen könnten. Es ist davon auszugehen, daß die Akten fast ausschließlich „Berichte“ und „Auswertungen“ enthalten, die falsche Tatsachenbehauptungen zum Gegenstand haben und von Personen herrühren, die voreingenommen sind oder aus mangelnder Befähigung oder Gewinnsucht Falsches berichtet haben oder aber Aussagen der Nationaldemokraten unrichtig zugeordnet und ausgewertet haben. Der Leiter der NPD-Rechtsabteilung, RA Dr. jur. Hans Günter Eisenecker, weist darauf hin, daß die in den Massenmedien verbreitete Behauptung, es läge ausreichend Material für ein Verbot vor, die NPD absichtlich in ein abträgliches Licht stellt. Durch diese von staatlichen Stellen getätigten Behauptungen wird die NPD als eine nicht rechtstreue Rechtspersönlichkeit/Organisation hingestellt.
Das verletze eindeutig die rechtlich durch das Parteienprivileg gem. Art. 21 Abs.1 GG gegebene Stellung der NPD. Die Rechtsabteilung ist darauf eingestellt, das rechtliche Gehör und die Akteneinsicht beim Bundesverfassungsgericht einzuklagen.