NPD klagt gegen Versammlungsverbot in Berlin
Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt kündigt an, daß die NPD bis zur letzten Instanz gegen das vom Polizeipräsidenten in Berlin verhängte Verbot ihrer Solidaritätsdemonstration mit dem durch Boykottmaßnahmen bedrohten Österreich klagen und notfalls sogar das Bundesverfassungsgericht anrufen werde.
Voigt wörtlich: „Wenn dieses Verbot halten sollte, wäre die deutsche Demokratie in Gefahr, denn dann würde künftig der Bundesaußenminister über dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stehen.“ (Anmerkung: Das Verbot wird u.a. mit einer schriftlichen Stellungnahme J. Fischers begründet, der sich um das Ansehen der BRD in Israel sorgt).
Der Parteivorsitzende erklärt mit Nachdruck: „Die NPD wird auf ihrem Recht bestehen, Solidarität mit der Republik Österreich zu zeigen und am kommenden Sonntag gegen die internationalen Boykottmaßnahmen demonstrieren. Offensichtlich soll nun auch die nationaldemokratische Opposition im BRD-Deutschland mundtot gemacht werden, damit die internationalen Hetz- und Boykottkampagne gegen unser Brudervolk ungehindert mit kriminellen Methoden durchgesetzt werden können. Das Brandenburger Tor wird nun am Sonntag erneut zu einem Symbol für Freiheit und Demokratie in unserem Land oder ein Symbol für Unterdrückung unliebsamer Opposition sein.“