Die BRD-Gesellschaft hat sich zu großen Teilen daran gewöhnt, dass „schutzsuchende“ Messerstecher, Säbelwedler oder Machetenschwinger deutsche Bürger als Angriffsziel erwählt haben und anschließend, falls man der exotischen Aufschlitzer bzw. Mörder habhaft wird, mit lächerlich geringen Strafen oder Freispruch davon kommen. Wurde dies von willkommensumnebelten Juristen noch häufig mit „kulturellen Defiziten“ und „doppelter Traumatisierung“ (Erstes Trauma: Flucht; zweites Trauma: Unvorbereitete Konfrontation mit fremden westlichen Wertevorstellungen) begründet, hat inzwischen ein neuer Begriff zur Verharmlosung von Gewalttaten „Schutzsuchender“ Konjunktur: Reifeverzögerung.

Ein 18-jähriger Asylant aus einem totalitären Staat habe einfach noch nicht die Reife, zu erkennen, dass man unsympathische Deutsche nicht aufschlitzt oder Frauen, die keine Nähe wollen, nicht massakriert. Die angebliche „Überforderung“ durch fremde westliche Normen und Werte tritt dafür in den Hintergrund. Interessant dabei ist, dass die Reifeverzögerten ausreichend Reife besaßen, um z. B. aus Afghanistan oder Pakistan ohne Reiseleiter erfolgreich bis in die BRD zu „fliehen“. Um das Maß der Beleidigung der Intelligenz der Bürger durch solchen Phrasen zu ermessen, stellen Sie sich bitte Folgendes vor: Einem 19-jährigen „rechten“ Deutschen, der ein Asylheim anzünden wollte, würde richterlich eine Reifeverzögerung bescheinigt, weil er schon in der Schule nicht mitkam, seine bildungsfernen Eltern sich im nur vom Unterschichtenfernsehen „ernährten“ und sein Lehrherr ihn ständig als Blödmann und Volltrottel bezeichnete; der Zündler konnte also gar keine gefestigte Persönlichkeit ausbilden. Der urteilsprechende Richter würde über Nacht zum Gejagten, die BRD-Meinungsmedien schrien Zeter und Mordio und Herr Steinmeier würde sich live staatstragend schämen. Bei ausländischen Messermännern dominiert aber leider oft genug in der BRD eine juristische Erkenntnisverzögerung, – anders gesagt: eine ideologisch begründete Hirninsuffizienz.