Nachdem jetzt auch noch der Bundesrat – die Ländervertretung – das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs abgenickt hat, werden ab dem 1. August diesen Jahres auch vorgebliche „Flüchtlinge“ mit sogenanntem eingeschränktem Schutzstatus ihre scheinbaren Angehörigen ins Merkel-Migrantenparadies einreisen lassen dürfen. Man gönnt sich ja sonst nichts! Der vorerst noch schleichend vonstatten gehende Völkermord gewinnt an Fahrt.
Pro Monat, so wird das Volk beruhigt, sollen das allerdings jeweils „nur“ 1.000 Personen sein, solcher Art auf Steuerzahlers Kosten in Land gelotst und bestgutmenschlich ver- und umsorgt werden. Wer das glaubt wird selig. Eine sogenannte Großfamilie mit beispielsweise 30 Angehörigen soll, wie hinter vorgehaltener Hand gemunkelt wird, als „1 Person“ gelistet werden. Also wiederum ein Einzelfall eben. Wer führt die Strichliste? Wo soll das Ganze von wem, korrekt überprüft werden? Welche staatlichen Stellen sehen sich überhaupt ernsthaft in der Lage, die Papiere, sofern überhaupt vorhanden, der Auf-dem-Papier-Ehepartner, minderjährigen (?) Kinder, sowie die wahre Elternschaft des unbegleitet in der gelobten BRD sich bereichernden Flüchtlingsnachwuchses festzustellen?
Der Goldstücke-Nachschub läuft nach wie vor wie geschmiert – bei genauem Hinsehen und in Kenntnis der Asylanten-Flüchtlingsindustrie ist dem auch im wahrsten Sinne des Wortes so. Diese volksfeindliche Politik hat uns, die wir schon länger hier leben, auftragsgemäß zu Grunde zu richten, was leider immer noch viel zu wenige Deutsche durchschauen. Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zum Schluß.
Echte, sinnstiftende und nachhaltige Familienzusammenführung hat im Übrigen in der Heimat und nicht bei uns, in der Noch-Fremde stattzufinden!