Hetze gegen die AfD in öffentlichen Einrichtungen – BIA beantragt Stopp

Man kann von der AfD halten, was man will. Sie ist aber eine legale und demokratische Partei, nimmt regelmäßig an Wahlen teil und wirkt so bei der „politischen Willensbildung des Volkes mit“, was sogar ein grundgesetzlicher Auftrag ist.

Was deshalb gar nicht geht, ist die offene Diskriminierung der AfD, wie sie augenblicklich von der Stadt München betrieben wird. In zahlreichen öffentlichen Einrichtungen wie etwa den Alten- und Servicezentren der Arbeiterwohlfahrt (AWO) sind derzeit vierseitige Hetz-Flyer des linken Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ ausgelegt, in denen unter der Überschrift „Warum die AfD keine Alternative ist“ eine geradezu unverschämte Diffamierung der AfD betrieben wird. Der Partei wird darin unterstellt, sie hetze „Menschen gegeneinander auf“ und trage „Mitverantwortung als geistige Brandstifter“ an Anschlägen auf Asylantenheime.

Daß die Flyer in öffentlichen und von der Stadt geförderten Einrichtungen ausliegen, schlägt nicht nur elementaren Grundsätzen der Nicht-Diskriminierung ins Gesicht (auf die sich gerade die Stadt München ansonsten viel zugutehält), sondern ist auch eine schallende Ohrfeige für die parteipolitische Neutralitätspflicht, zu der die Verwaltung der bayerischen Landeshauptstadt verpflichtet ist.

Den einzigen oppositionellen Stadtrat im Münchner Rathaus ließ der Fall nicht ruhen. Er forderte in einem gestern in den Geschäftsgang eingereichten Antrag („Demokratie ernstnehmen – keine Stigmatisierung einer demokratischen Partei durch die Stadt!“, Antrags-Nummer 14-20 / A 03221) ein sofortiges Ende der widerlichen Flyer-Verbreitung. Die AfD ist eine legale Partei, die sich die Diskriminierung durch die Münchner Gesinnungswächter nicht gefallen zu lassen braucht und wie alle anderen politischen Parteien Anspruch auf Gleichbehandlung durch die öffentliche Verwaltung hat.

Der Antrag der BIA findet sich im Online-Informationssystem des Rathauses unter: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/4543131.pdf.