Die fehlende Souveränität der BRD: Udo Voigt legt den Finger in die Wunde
Eine kräftige Bresche in die Mauer des Verschweigens konnte am Donnerstag der fraktionslose NPD-Europaabgeordnete Udo Voigt in der jüngsten Sitzung des LIBE-Ausschusses (Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) des Europaparlaments in Brüssel schlagen. Der Ausschuß beschäftigte sich am Donnerstag und Freitag im Rahmen einer interparlamentarischen Sitzung mit dem brisanten Thema „Demokratische Kontrolle der Nachrichtendienste in Europa“. Neben einer Reihe weiterer hochkarätiger Experten war unter anderem der frühere Justitiar der britischen Sicherheits- und Nachrichtendienste MI5 und MI6, David Bickford, zugegen, der in seinem Referat wörtlich einräumte: „Manche Informationen werden über heikle Kanäle eingeholt, die man nicht öffentlich erörtern kann.“
Diese Steilvorlage nutzte der Europaabgeordnete Udo Voigt zu einer kurzen Wortmeldung und führte aus: „Sie meinen damit sicherlich die Informationsbeschaffung durch Sonderrechte der Alliierten in Deutschland. Wie vielleicht einige Kollegen hier nicht wissen, ist Deutschland ja verpflichtet, Ihnen, den Briten und den US-Amerikanern, jederzeit Zugänge zu allen deutschen Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Wer kontrolliert Sie denn, wenn Sie aufgrund dieser Sonderrechte Daten in Deutschland abschöpfen? Wie wir von deutschen Parlamentariern wissen, geben Sie diesen keine Auskunft darüber.“
Bemerkenswerterweise pflichtete diesen Ausführungen die niederländische Abgeordnete Sophia in ´t Veld (Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa) bei, und der ebenfalls anwesende Grünen-Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele, immerhin dienstältestes Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) des Deutschen Bundestages zur Kontrolle der Geheimdienste, bestätigte Voigts Feststellung indirekt, indem er erklärte, es sei „doch kein akzeptabler Zustand, daß die Briten grundsätzlich jegliche Auskünfte gegenüber Untersuchungskommissionen des Bundestages verweigern und sogar mit Abbruch der Beziehungen und der Zusammenarbeit drohen, wenn weitergefragt werden sollte“.
Hierauf faßte Udo Voigt nochmals die Sonderrechte der Alliierten und ihre Rechtsgrundlage zusammen, die sich aus den immer noch fortgeltenden Artikeln des Überleitungsvertrages ergeben. Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, daß in Deutschland als führender europäischer Wirtschaftsmacht Millionen von Telekommunikations- und Datenverbindungen auch zu europäischen Bürgern und Firmen bestehen, die die Briten unkontrolliert überwachen könnten. Die Entgegnung des britischen Ex-Geheimdienst-Justitiars hierauf fiel denkbar schmallippig aus: „Ich will hier keine politischen Fragen diskutieren. Wenn Sie mit unserer Vorgehensweise in Deutschland Probleme haben, können Sie sich ja an den EuGH wenden.“
Die bemerkenswerte Ausschußsitzung zeigt: Udo Voigt konnte mit seinen Fragen und Erläuterungen am Donnerstag ersichtlich den Finger in eine offene Wunde legen. Und: die deutschen Parlamentarier in den einschlägigen Untersuchungsausschüssen wollen der Frage der alliierten Sonderrechte in Deutschland offensichtlich nicht nachgehen. Die von den Parteien und Politikern fortwährend behauptete staatliche Souveränität der Bundesrepublik sähe anders aus. So lange sich unsere „Partner“ und ihre Institutionen so dreist auch nur vor klaren Auskünften drücken können wie am Donnerstag im Brüsseler LIBE-Ausschuß, ist die deutsche Souveränität nichts als ein Märchen.
Das räümen im übrigen sogar Politiker der etablierten Parteien mitunter ein wie etwa Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, der am 18.11.2011 wörtlich erklärte: „Wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“ Was zu beweisen war.