Berlin – Deutsche Strafverfolgungsbehörden werden immer eifriger, wenn es um die Verfolgung von Vertretern der nationalen Opposition geht. In Sachsen wurden Strafverfahren eingeleitet gegen Verantwortliche der Schülerzeitung „Perplex“, weil dort unter anderem Lehrer als „spießige Pauker und linke Spinner bezeichnet werden, die nur ihren eigenen linksextremen 68er Schwachsinn eintrichtern wollen“. In Sachsen-Anhalt führt das jugendbewegte Lied „Ein junges Volk steht auf“ zu Strafverfahren.

Aktueller Höhepunkt ist die Anklage gegen den NPD-Parteivorsitzenden Udo Voigt, den NPD-Pressesprecher Klaus Beier und den Rechtsamtsleiter der Partei, Frank Schwerdt. Ausgelöst wurde die Anklage durch Strafanzeigen des Fußballspielers Patrick Owomoyela und des Deutschen Fußballbundes (DFB). Darin wird den drei NPD-Amtsträgern vorgeworfen, mit dem Spruch „Weiß – nicht nur eine Trikot-Farbe – für eine echte Nationalmannschaft“ Owomoyela beleidigt und in seiner Ehre verletzt zu haben. Es sei der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt und der öffentliche Friede gestört. Auch der zweite WM-Planer, auf dem überhaupt keine Person sondern nur elf Piktogramme abgebildet wurden, ist Bestandteil der Anklage.

Dazu der Leiter der Rechtsabteilung Frank Schwerdt:
„Die beiden WM-Planer der NPD wurden zur Fußballweltmeisterschaft 2006 hergestellt. Wenige Wochen zuvor wurden sie in groß angelegten Polizeiaktionen beschlagnahmt. Das Landgericht Berlin verbot die weitere Verbreitung. Der zweite WM-Planer mit den Piktogrammen wurde unter anderem deshalb gerichtlich aus dem Verkehr gezogen, weil das erste Piktogramm die Zahl 77 enthielt. Findige Juristen zählten zu der 77 die elf Piktogramme hinzu und stellen tatsächlich fest, daß das Ergebnis 88 ist. Das aber sei ein „Nazi-Code“. Auf so etwas muß man erst einmal kommen.

In der Anklageschrift ist die Rede von dem dunkelhäutigen Fußballspieler Owomoyela. Tatsächlich aber sind auf der Titelseite des WM-Planers Teile eines hellhäutigen Spielers eindeutig zu erkennen. Immerhin hat die Strafverfolgungsbehörde fast zwei Jahre für die fünfseitige Anklageschrift gebraucht.

Die Anklageschrift macht aber eines deutlich: Jede Kritik an der Überfremdung Deutschlands, an der multikulturellen Gesellschaft soll zu einem Straftatbestand gemacht werden. Insofern kommt dem Prozeß eine große politische Bedeutung zu.