Wenn es um das von der herrschenden Klasse gegen den Mehrheitswillen des Volkes geplante sogenannte Holocaust-Mahnmal geht, brennen in der »Nachtwächter-Republik« (Nachhama) schnell die Sicherungen durch. Am 27.Januar, dem von oben erlassenen Holocaust-Gedenktag, will die NPD am Brandenburger Tor den Protest gegen diesen »Alptraum aus Stein« auf die Straße tragen. Obwohl bis dahin noch mehr als fόnf Monate ins Land gehen, werden schon jetzt Widerstandshandlungen geplant und eine Gesetzesδnderung gefordert.
Berlins Innensenator Eckart Werthebach verwies auf das jόngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und warb erneut für seine Initiative zur Δnderung des Versammlungsgesetzes. Die im DGB gleichgeschalteten Gewerkschaften kόndigten an, die Kundgebung der NPD mit Gegenveranstaltungen unmöglich machen. Eine interessante Rechtsauffassung legte dabei der Jura-Professor der Freien Universitδt, Uwe Wesel an den Tag. Er δuίerte, durch eine Vielzahl von Kundgebungen kφnnte das Brandenburger Tor »dichtgemacht« werden, weil dann die Innenverwaltung einen Spielraum habe, wen sie am Wahrzeichen demonstrieren lasse. Dies ist natürlich Unsinn, entscheidend ist nicht das Wohlwollen der Behörde, sondern allein der Zeitpunkt der Anmeldung. Das Bundesverfassungsgericht hatte ausdrücklich festgehalten, daί durch absichtliche Gegendemonstrationen am gleichen Ort die Versammlungsfreiheit des ursprünglichen Anmelders nicht unmöglich gemacht werden dόrfe. Der Jura-Professor kόndigte trotzdem an, Studenten fόr »Platzbesetzungen« zu mobilisieren. Schon bedenklich, was fόr Figuren heutzutage Jura lehren.