Zu diesem Ergebnis kommen nicht nur der Partei nahestehende Juristen wie Dr. Hans-Günther Eisenecker oder der Berliner Rechtsanwalt Horst Mahler. Auch linke Sozialwissenschaftler wie Claus Leggewie (Professor fόr Politikwissenschaft in Gießen) und »unverdächtige« Juristen wie Horst Meier (Autor der 1993 veröffentlichten verfassungsrechtlichen Studie: »Parteiverbote und demokratische Republik«) glauben, daß ein Verbotsantrag scheitern würde. Als Grundlage für diese Auffassung dient ihnen die Auswertung des jüngsten Geheimdienstberichtes des Bundes, vorgelegt im April diesen Jahres.
Dieser widmet der NPD, wie schon seit Jahren einige Seiten in der Abteilung »Rechtsextremismus«. Das Ergebnis ist ernüchternd: Nicht einmal die zur Dramatisierung neigenden »Verfassungsschützer« stuften die NPD in ihrer Gesamttendenz als »verfassungsfeindlich« ein. Von den jüngsten Verleumdungen, wonach die NPD angeblich zur »Schaltzentrale rechter Gewalt« geworden sei, war im April nichts zu lesen. Nicht einmal die konstruierte (und unbewiesene) Behauptung, einzelne Mitglieder neigten vermehrt zu Gewalttaten, findet sich im jόngsten Bericht des Verfassungsschutzes. »Hat das selbsternannte „Frühwarnsystem“ der „streitbaren Demokratie“ die Gefahr im Verzuge verschlafen?«. Diese Frage werfen Meier und Leggewie auf, und liefern die Antwort gleich mit. Nein, sie konnten schließlich nicht ahnen, daß plötzlich führende CSU-Leute die Idee aufbringen wόrden, die NPD verbieten zu lassen. Inzwischen sei allerdings »eine Dynamik in Gang zu kommen, die den Verbotsantrag »politisch unausweichlich« mache. Aber: »das wird ins Auge gehen«. Ein solcher Verbotsantrag »verdiente nichts anderes, als vom Verfassungsgericht als unbegründet zurückgewiesen zu werden. Das wäre »eine Ohrfeige für das herrschende Parteienkartell und – ein Sieg fόr die Demokratie«, so der Verfassungsrechtler Meier.