Beschluß zur Standortbestimmung der NPD zum GG und zur FDGO der Sondersitzung des Parteivorstandes am 14.08.2000 in Berlin

Der NPD-Parteivorstand nimmt die Debatte um das Verbot sehr ernst, ist sich bewußt, daß in diesen Tagen keine Zeit ist für Polemik, sondern für Argumente und wir sind uns sicher, mit den besseren Argumenten gegen einen Verbotsantrag angehen zu können.

Der NPD-Parteivorstand, der auf der Grundlage von Programm und Satzung der NPD seine politische und organisatorische Arbeit ausübt, stellt daher fest, daß die öffentliche Debatte vollständig ins Leere läuft.

Der NPD-Parteivorstand erkennt allerdings die Notwendigkeit, eine grundsätzliche Erklärung zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland abzugeben, um damit allen Versuchen, die Partei weiterhin als verfassungsfeindlich zu diffamieren, entgegenzutreten:

Das Grundgesetz ist für uns die verbürgte Grundlage für das staatliche Gewaltmonopol und der Rahmen für das friedliche Zusammenleben der Menschen auf dem Territorium der Bundesrepublik.

Das Grundgesetz ist der Rahmen, in dem sich der gewaltfreie, die Gesetze des Landes achtende, politische Meinungskampf entfalten kann. Die NPD bekennt sich ausdrücklich zur verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes, insbesondere zu den elementaren Verfassungsgrundsätzen, welche den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes bilden. Diese Grundordnung läßt sich als eine Ordnung charakterisieren, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des deutschen Volkes nach dem Willen der jeweilig verfassungsrechtlich vorgesehenen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Die NPD rechnet zu den grundlegenden Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung folgende Mindesterfordernisse:

  • Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung.
  • Die Volkssouveränität.
  • Die Gewaltenteilung.
  • Die Verantwortlichkeit der Regierung
  • Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
  • Die Unabhängigkeit der Gerichte.
  • Das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Zur Chancengleichheit gehören auch der Zugang zu den Massenmedien für alle politischen Parteien.

Das Grundgesetz steht allerdings unter dem Vorbehalt, nur ein Provisorium für die Übergangszeit bis zu dem Tag zu sein, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Die NPD, die als politische Partei im Wettstreit mit anderen Parteien steht, hat demzufolge auch das Recht und die Pflicht, an eine politische Neuordnung Deutschlands in der Zukunft zu denken und dafür zu arbeiten. Um endgültig allen Vermutungen, Beschuldigungen oder Verdächtigungen bestimmter Ämter und Behörden entgegenzutreten, setzt der Parteivorstand auf seiner Sondersitzung eine Verfassungskommission ein, mit dem Auftrag, eine Verfassung und damit politische Neuordnung zu definieren, welche der Artikel 146 des GG fordert.