AfD-Bundesschiedsgericht und –vorstand mit unwürdigen Vorwürfen gegen Sayn-Wittgenstein

In der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ werden in der Ausgabe vom 6. September 2019 Auszüge aus dem Urteil des Bundesschiedsgerichts zum Ausschluß Doris v. Sayn-Wittgensteins wiedergegeben. Unter anderem wird folgender Aspekt angesprochen: „Zudem habe die bisherige Landesvorsitzende revisionistische Thesen hinsichtlich des deutschen Staatsgebiets vertreten, die ‚friedensgefährdend und unhaltbar‘ seien.“

Dazu erklärt v. Sayn-Wittgenstein in einer ausführlichen Stellungnahme:

Die Argumente des Bundesschiedsgerichts, aber auch die Zustimmung des Bundesvorstands zum Urteil zeugen sowohl von völkerrechtlicher als auch historischer Ahnungslosigkeit; schlimmer noch: sie sind Ausdruck einer menschenverachtenden Haltung zum Schicksal von 15 Millionen Deutschen und ihrer Nachkommen. Sogar Josef Stalin achtete und anerkannte das Heimatrecht der deutschen Vertriebenen und anerkannte die Rechtslage zu den deutschen Ostgebieten; verschiedene seiner an deutsche Regierungen gerichtete Noten lassen keinen andere Bewertung zu.

Der international renommierte Völkerrechtler Professor Alfred de Zayas, Mitglied im Kuratorium der Desiderius-Erasmus-Stiftung, betonte wiederholt, daß die „Vertreibungen bereits nach dem damals geltenden Völkerecht absolut unzulässig und in der an den Deutschen durchgeführten Form sogar verbrecherisch“ war. An anderer Stelle arbeitete er heraus, daß die Vertreibungen aus den angestammten deutschen Ostgebieten „gegen das Völkergewohnheitsrecht sowie die Minderheitenschutzverträge, welche Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn und Jugoslawien verpflichteten“, verstießen, und darüber hinaus als „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ angesehen werden müssen. Und er konstatiert aus völkerrechtlicher Perspektive, daß „alle Vertreibungen, die zur zumindest teilweisen Zerstörung einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe führen sollen, zugleich auch Völkermorde“ sind. Und aus exakt aufgrund des „Völkermordcharakters dieser Vertreibungen folgt ein absolutes Anerkennungsverbot von u.a. auch der dabei durchgeführten Enteignungen“.

Ferner verweis Professor de Zayas auf den Umstand, daß „nach dem Prinzip ubi jus, ibi remedium (…) Flüchtlinge und Vertriebene Anspruch auf Rehabilitierung und Wiedergutmachung“ haben: „Sie haben ein Recht auf Rückkehr und Eigentumsrückgabe.“ Für nichts anderes habe ich mich eingesetzt.

Daß der Bundesvorstand einer patriotischen Partei wie der Alternative für Deutschland ausgerechnet dieses zentrale Thema unserer jüngeren Geschichte zum Anlaß für einen Parteiausschluß nimmt, zeigt, was es mit seinem Rechtsstaatsverständnis auf sich hat.

Ausgerechnet eine Alternative für Deutschland erteilt dem Völkerrecht eine Absage und bewertet das Eintreten für das Recht als revisionistisch und friedensgefährdend. Sie ist damit auch nicht besser als jene, die die schwere und anhaltende Verharmlosung der Vertreibung der Deutschen als Menschenrechtsverletzung in Abrede stellen. Ein Thema, das wohl auch in der Alternative für Deutschland systematisch verschwiegen und kleingeredet werden soll. Was kann man von so einer Partei, zumal auf internationalem Parkett, erwarten?

Das fortgesetzte Unrecht, das den deutschen Vertriebenen und ihren Nachfahren bis heute widerfährt, wird von einem Bundesschiedsgericht und von einem Bundesvorstand der Alternative für Deutschland zu einem Parteiausschluß mißbraucht.

Man wird sehen, ob die Parteimitglieder beim anstehenden Bundesparteitag im November die jetzigen Protagonisten erneut ins Amt wählen.

PRESSEMELDUNG 41/2019
Doris v. Sayn-Wittgenstein MdL, 7.9.19