BIA startet Initiative für inländerfreundlichen Wohnungsmarkt

Trotz Mietpreisbremse und vermehrter Schaffung von Baurechten – der Münchner Wohnungsmarkt bleibt umkämpft und Wohnen in München ein Luxus. Daran ist nicht zuletzt der anhaltende Zuzug schuld. Grund genug eigentlich, den Zugang zum Münchner Wohnungsmarkt zu deckeln, wo es Steuerungsmöglichkeiten gibt, und ihn bevorzugt einheimischen Wohnungssuchenden vorzubehalten.

Wie schon der Blick ins benachbarte Österreich zeigt, ist daran nichts Diskriminierendes. Nach aktuellen Plänen der dortigen Regierung soll künftig bei der Vergabe von Wohnungen gemeinnütziger Wohnungsgesellschaften die Devise „Österreicher zuerst!“ gelten. Österreichische Sozialwohnungen sollen demnach in Zukunft in erster Linie österreichischen Staatsbürgern (und EU-Bürgern) zur Verfügung gestellt werden.

Ein anderes Instrument, das den ungebremsten Zugang Ortsfremder zum heimischen Wohnungsmarkt – zumindest zum geförderten – einschränkt, kommt seit vielen Jahren in Stuttgart zur Anwendung: nach den dort geltenden Vormerk- und Belegungsrichtlinien müssen Bewerber um eine Sozialwohnung grundsätzlich seit mindestens drei Jahren in Stuttgart wohnhaft sein. Auch das siebt Ortsfremde aus.

Das alles ist möglich – aber offenbar nicht in München. Die völlig inakzeptable Vergabepraxis der bayerischen Landeshauptstadt ist seit langem bekannt: ausweislich des städtischen Wohnungssituationsberichtes (Ausgabe 2014/2015) wurden 2015 nur noch 48,4 % der geförderten Wohnungen an deutsche Haushalte vergeben (2004: 61,2 %), während mehr als die Hälfte, nämlich 51,6 %, an nichtdeutsche Haushalte gingen (2004 waren es „nur“ 38,8 %).

Das ist eine glatte Ohrfeige für einheimische Münchner Wohnungssuchende. Die BIA im Rathaus hat deshalb heute in einem Antrag unter dem Titel „´Einheimische zuerst!´: Den Münchner Wohnungsmarkt endlich inländerfreundlich gestalten!“ (Antrags-Nummer: 14-20 / A 05267) gefordert, die Vergabepraxis für Münchner Sozialwohnungen nach österreichischem bzw. Stuttgarter Muster umzugestalten. Denn ein Recht für jedermann, in München zu wohnen, gibt es nicht. München ist in erster Linie die Heimat der Münchner – und muß für diese erschwinglich sein.

München, 25.04.2019