VGH bestätigt BIA: Gemeinden sind nicht für Asylanten-Unterbringung zuständig

Karl Richter

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof fällte vor wenigen Wochen ein Urteil, über das die Medien eher verschämt berichteten: er entschied, daß nicht die bayerischen Kommunen, sondern „ausschließlich der Freistaat selbst verpflichtet ist, für die Unterbringung anerkannter Asylberechtigter Sorge zu tragen“. Dieses Urteil ist auch im Münchner Rathaus eine schallende Ohrfeige für die Zuwanderungsparteien. Sie müssen sich seit Jahren von der einzigen zuwanderungskritischen Stimme im Stadtrat, nämlich von BIA-Stadtrat Karl Richter, vorhalten lassen, daß die Stadt nicht etwa Zuwanderern, sondern in erster Linie der einheimischen Bevölkerung verpflichtet ist. Nun bestätigt der VGH, daß die Landeshauptstadt nicht einmal für die nackte Unterbringung von Asylbewerbern aufkommen muß, sondern daß dafür diejenigen einstehen müssen, die die politische Verantwortung tragen, also etwa der Freistaat Bayern (der bekanntlich Merkels Grenzöffnung im Herbst 2015 tatkräftig unterstützte und schon damals trotz großspuriger Ankündigungen keinen Finger dagegen rührte).

Für die Gemeinden – gerade auch für die Landeshauptstadt München – bringt das VGH-Urteil eine erhebliche Entlastung mit sich. Denn allein die im Rahmen des städtischen Wohnungsbauprogramms „Wohnen für Alle“ für einkommensschwache Wohnungssuchende errichteten Wohnungen schlagen mit Fördermitteln in Höhe von 188,4 Mio. Euro zu Buche. Doch diese Wohnungen werden schon seit Jahren etwa zur Hälfte an Zugewanderte – auch anerkannte Asylbewerber – vergeben, wozu vor dem Hintergrund des VGH-Urteils aber keinerlei Veranlassung besteht. Ganz allgemein erfolgten die hohen und weit überrepräsentativen Zuweisungen von Münchner Sozialwohnungen an Zugewanderte (einschließlich anerkannter Asylbewerber) schlichtweg zu Unrecht. Jetzt steht die Stadt mit ihrer irren „Willkommenskultur“ nicht nur ziemlich belämmert da. Sie muß nun vor allem Konsequenzen ziehen und die jahrelange Fehlvergabe von Wohnungen endlich zum Vorteil einheimischer Wohnungssuchender korrigieren.

Genau danach erkundigte sich die BIA heute in einer schriftlichen Stadtrats-Anfrage („Wann nimmt der Freistaat in Münchner Sozialwohnungen untergebrachte anerkannte Asylbewerber wieder zurück?“, im Wortlaut unter: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/5032880.pdf). Auf die Antwort aus dem Sozialreferat können viele Münchner Wohnungssuchende ohne „Migrationshintergrund“ gespannt sein.

München 05.07.2018