Gemäß Artikel 59 Grundgesetz (GG) vertritt der Bundespräsident den Bund völkerrechtlich. Er ernennt und entläßt auch die Bundesrichter, die Offiziere und Unteroffiziere und übt im Einzelfalle für den Bund das Begnadigungsrecht aus (Art. 60 GG). Sollte die das Bundespräsidentenamt ausübende Person – geschlechtsneutral vom Kommentator so formuliert – an der Amtswahrnehmung – aus welchen Gründen auch immer – verhindert sein, werden die bundespräsidialen Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen (Art. 57 GG).

Also, was soll`s denn – den völlig überflüssigen Bundespräsidentenjob können wir doch getrost und gerne einsparen. Er ist in der heutigen Zeit völlig unnötig. Dazuhin kommt, daß das Volk seinen höchsten Repräsentanten nicht einmal in direkter Wahl wählen darf. Hierfür ist stellvertretend die sogenannte Bundesversammlung zuständig.

Wir, also das Volk, könnten uns bei Abschaffung dieses Amtes auch die sogenannten Ehrensolde künftig ersparen. So bekommen beispielsweise alle noch lebenden Ex-Bundespräsidenten bis zu deren Lebensende einen sogenannten „Ehrensold“. Dieser beläuft sich beispielsweise bei dem 598-Tage amtierenden Bundespräsident Christian Wulff – er ist wegen einer Kreditaffäre zurückgetreten – und bei allen anderen noch lebenden Bundespräsidenten auf stolze 236.000 Euro pro Jahr (hinzu kommen zwei Personalstellen, Chauffeur und Mittel für Reisen und sonstig anfallende Kosten). Zusätzlich soll der Alt-Bundespräsidenten-Christdemokrat Wulff (geb. 19. Juni 1959) noch satte Einkünfte als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei und als Prokurist in Diensten der türkischen Modenmarke „Yargici“ sowie als Berater („Senior Advisor“) der Schweizer Immobilieninvestmentgruppe „Corestate Capital“ kassieren.

Es erhebt sich die berechtigte Frage, ob man überhaupt einen Bundespräsidenten, der ja nicht einmal vom Volk gewählt werden darf, wie es eigentlich sein sollte, mit all den Kosten, die das Bundespräsidialamt – 36,54 Millionen Teuro (!) – mit sich bringt, braucht? Ich meine Nein! Die Person, die das Amt des Bundesratspräsidenten jeweils inne hat, kann auch die Aufgaben eines Bundespräsidenten durchaus in Personalunion mit wahrnehmen.

Jürgen Schützinger