Die Güteverhandlung um die Räumungsklage gegen die Firma Startplattan und den NPD-Landesverband Brandenburg als Mieter in Sachen Landgut Rauen fand am Mittwoch in Frankfurt (Oder) statt. Die Richterin ließ allerdings zu keinem Zeitpunkt offen, daß es bei der Räumungsklage nicht um Recht geht.
Jürgen Rieger kündigte deshalb als Anwalt der Beklagten an, einen Antrag auf Befangenheit der Richterin zu stellen:
»Die Richterin machte von Anfang an klar, daß sie auf die vielen Argumente und Erläuterungen von Startplattan und der NPD nicht eingehen wollte. Ihr Argument war, daß die neuen Käufer im Grundbuch eingetragen seien und deswegen eine Räumung verlangen könnten.
Das können sie aber nach unserer Auffassung nur, wenn ihnen der Erstverkauf nicht bekannt gewesen wäre. Die neuen Käufer haben die Notarin offenbar mit falschen Erklärungen dazu gebracht, nicht rechtzeitig die Vormerkung eintragen zu lassen.
Es ist Beweis von unserer Seite aus angeboten worden, daß ein arglistiges Zusammenspiel zwischen dem Verkäufer Schalkau und seiner früheren Lebensgefährtin Arenstedt erfolgt ist. Obwohl dieses Zusammenspiel mit zahlreichen Dokumenten und Aussagen belegt wurde, meinte die Richterin nur lapidar, daß ihr die Zusammenhänge nicht deutlich genug geworden seien.
Die Richterin war ebenfalls nicht bereit, eine Erklärung des Schwagers von Frau Arenstedt, die er bei seiner Anhörung gemacht hatte und die ein Eigentor war, aufzunehmen. Sie behauptete, obwohl über diesen Punkt intensiv gesprochen worden war, sie sei zu diesem Zeitpunkt mit anderen Dingen befaßt gewesen und habe die Aussagen bei der Verhandlung nicht richtig mitbekommen.
Aus diesen Gründen werden wir die Richterin als befangen ablehnen.«