Antrag der NPD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem § 34 Abs. 2 der GO wird folgender Satz hinzugefügt:
Die Informationen der Bezirksbürgermeisterin bzw. des Bezirksbürgermeisters werden wie eine Vorlage zur Kenntnisnahme behandelt.
Begründung:
Die Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung ermöglicht es den Verordneten nicht, zu den Informationen der Bezirksbürgermeisterin bzw. des Bezirksbürgermeisters das Wort zu ergreifen und eine Aussprache zu führen. Dieser Zustand ist aus demokratischer Sicht unhaltbar. Der § 12 Abs. 1 Satz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) bestimmt, dass die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) die Führung der Geschäfte des Bezirksamtes zu kontrollieren hat. In Satz 3 des § 12 Abs. 1 BezVG steht, dass die BVV über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt jederzeit Auskunft verlangen kann. Folglich entspricht die Geschäftsordnung der BVV Treptow-Köpenick nicht den Vorschriften des BezVG. Durch die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung werden die Defizite beseitigt.
Berlin, den 11.09.2008
Vorsitzender der NPD-Fraktion
Udo Voigt