Spandauer Bezirksbürgermeister hält offenbar nichts von Meinungsfreiheit

Das Spandauer Bezirksamt hat auf Antrag des Bezirksbürgermeisters Konrad Birkholz (CDU) in einer autoritären Säuberungsaktion den Vertreter der Tunesischen Vereinigung Berlin, Abdallah Melaouhi, aus dem Migrations- und Integrationsbeirat des Bezirks entfernt. Nicht etwa deshalb, weil Birkholz endlich erkannt hat, daß eine solche Einrichtung grundsätzlich überflüssig ist und alle Beteiligten vor die Tür gesetzt gehören, sondern weil er als Bezirksbürgermeister anscheinend ein gestörtes Verhältnis zur Meinungsfreiheit aufweist, die doch eigentlich durch das Grundgesetz der Bundesrepublik garantiert sein sollte.

Was war der Anlaß? Abdallah Melaouhi, der letzte Krankenpfleger des Friedensfliegers Rudolf Heß, bringt als Zeitzeuge seine Erlebnisse und Erfahrungen über diese Jahre zu Papier, veröffentlicht diese als Buch unter dem Titel „Ich sah den Mördern in die Augen! Die letzten Jahre und der Tod von Rudolf Heß“ und trägt daraus im Rahmen von Autorenlesungen vor.

Da sollte man unvoreingenommen meinen, dies sei Melaouhis gutes Recht: er begeht keine Straftaten, er begeht keine Ordnungswidrigkeiten, er schreibt nur und liest friedlich vor.

Nur zur Erinnerung: der Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Und genau dies paßt dem Bezirksbürgermeister scheinbar nicht. Konrad Birkholz, der sich sicherlich zu den „Demokraten“ zählt, wird hier in dieser Angelegenheit zum politischen Inquisitor.

Nun mag der eine oder andere zynisch einwenden, Birkholz hindere Melaouhi ja nicht daran, seine Meinung zu äußern – doch was ist das Recht auf Meinungsfreiheit wert, wenn die freie Meinungsäußerung mit nachträglichen Sanktionierungen unterschiedlichster Art verbunden ist?

Der Landesvorsitzende der Berliner NPD, Jörg Hähnel, meint dazu: „Die Abberufung Abdallah Melaouhis durch das Spandauer Bezirksamt zeigt, daß sich unter den Parteien in Berlin einzig die oppositionelle NPD glaubwürdig und konsequent für Meinungsfreiheit einsetzt. Von den etablierten Parteien kann der Bürger offensichtlich nicht erwarten, daß diese für das elementare Recht auf Meinungsfreiheit einstehen.“