Der Ausschank von Bier und ein Familienprogramm, bestehend aus „Kasperletheater, Hüpfburg und Lampionumzug“ würden aus dem Mitteldeutschen Erntedank, das die Familie Molau am 29.9.07 auf ihrem Gut Johannesberg im brandenburgischen Dörfchen Rauen veranstalten wollte, eine „Veranstaltung mit Volksfest-Charakter“ machen. Und die sei auch auf Privatgrund genehmigungspflichtig, so kurzfristig aber nicht zu genehmigen und somit … verboten! So argumentieren Verwaltungsrichter und zuständiger Amtsdirektor im brandenburgischen Kreis Oder-Spree.

Andreas Molau reagiert, macht aus dem Volksfest eine private Veranstaltung mit weniger Teilnehmern, ohne Alkoholausschank. Und auch wenn es per Gerichtsentscheid aus dem Programm gestrichen werden mußte, kommen die Teilnehmenden, in erster Line tatsächlich und erfreulicherweise, Familien, in den Genuß des Kasperletheaters! Veranstaltet von den „Ordnungshütern“ der brD:

Alle Zufahrtswege zum Gelände werden von der Polizei abgeriegelt. Mitten im Wald springen Beamte aus den Büschen, die auf dem pfützenübersähten Feldweg eine „allgemeine Verkehrskontrolle“ durchführen. Personalien werden festgestellt, Warndreiecke und Verbandskästen kontrolliert. Es regnet in Strömen. Einer muss seinen halben Geländewagen zerlegen, um den Beamten einen Blick auf den Reservereifen zu gewähren.

Über dem Gelände kreisen ständig Hubschrauber. Durch die Büsche krabbeln Polizisten in Zivil.

Unter massivem Polizeischutz und im Blitzlichtgewitter übergibt am Mittag eine offensichtlich mit der Situation völlig überforderte Gerichtsangestellte den Bescheid des Landgerichtes über das Verbot des Volksfestes. Der Inhalt allerdings ist bereits einen Tag bekannt und sorgt somit nicht für größere Überraschung.

Über Stunden beschränken sich dann die „Ordnungshüter“ auf ihre akribisch durchgeführten Verkehrskontrollen. Jeder der aufs Gelände rauf – und jeder der beispielsweise zum Selters kaufen wieder runter will – muß seinen Verbandskasten zeigen.

Bis die „Ordnungsmacht“ dann schließlich am Nachmittag kleinlaut eingestehen muß: „Ja, diese Veranstaltung hat tatsächlich privaten, familiären Charakter“. Amtsdirektor, Polizeichef, Ordnungsamtschefin und ein ganzer Tross an Vasallen müssen bei der Ortsbegehung feststellen, daß tatsächlich gegen keine einzige Auflage des Gerichtsurteils verstoßen wird. Das ist eine private Feier und das war´s? Denkste! Nicht in der brD! Der Polizei harrt aus – macht Halter-Abfragen – zählt Teilnehmer und guckt … ganz zufällig … über´n Zaun. Und über den Rauener Bergen zieht der Hubschrauber seine Bahnen. Belagerungszustand. Staatsterror.

Laßt uns alles tun, um ein Deutschland zu schaffen, in dem jeder wann und mit wem auch immer er oder sie will, Erntedank feiern kann. Ohne daß er dafür, daß er die Traditionen unserer Väter und Großväter hochhält, geächtet und gerichtlich verfolgt wird.

Auf ein Deutsches Erntedank, mit einem Kasperletheater, das Kameraden veranstalten, weil sie Freude daran haben und die Kinder, die Zukunft unseres Volkes, auch. Und nicht ein steuerfinanziertes Kasperletheater aufgeführt von der sog. „Ordnungsmacht“, die einmal mehr bewiesen hat, dass sie nichts anderes ist, als williger Handlanger der Systemparteien.

Da das Wetter schlecht, der Regen häufig war, erübrigt es sich zu erwähnen, daß kein einziger „Gegendemonstrant“ erschienen ist.

NPD-Oderland

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