Berlin – Nachdem Minister Schily mit freundlicher Unterstützung der Medien monatelang die Erfolgschancen für seinen Verbotsantrag gepriesen hat, ist jetzt nach einer ersten Durchsicht und Prüfung seiner Argumente Gelegenheit gegeben, die juristische Gegenposition der NPD der Öffentlichkeit vorzustellen.

Aus Kreisen des Bundesverfassungsgerichtes verlautet, daß die in den 50er Jahren ergangenen Verbotsurteile gegen die SRP und die KPD nicht mehr als gültiger Maßstab für das jetzt anhängige Verfahren angesehen werden könnten. Davon geht auch die Prozeßvertretung der NPD aus. Nach ihrer Einschätzung könnte das Verfahren ein schnelles und überraschendes Ende finden. Es steht eine grundsätzliche Neubewertung der Verbotsnorm des Artikel 21 Abs. 2 GG an. Einzelheiten dazu werden in der Pressekonferenz ausführlich erläutert werden, an der u.a. Udo Voigt (NPD-Parteivorsitzender) und der Verteidiger der NPD, Horst Mahler, teilnehmen.

Die 1. Pressekonferenz der NPD nach Eingang des Verbotsantrages der Bundesregierung findet am Freitag, den 23.02.2001, um 11 Uhr, im Raum Berlin statt.
Weitere Informationen erhalten Sie am Donnerstag, den 22.02.01, zwischen 13.00 – 18.00 Uhr, unter der Telefonnummer 030 / 650 110.

Akkreditierung erforderlich.

Klaus Beier