Weiterer Sieg für die Nationaldemokraten
Berlin – Die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig muß das Konto der sächsischen NPD weiterführen. Das entschied heute das Landgericht Leipzig in einer Einstweiligen Verfügung. Die Rechtsabteilung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) begrüßt das Urteil mit bundesweiter Signalwirkung. Die NPD ist der Auffassung, daß den Kontokündigungen der Makel der Sitten- und Treuwidrigkeit anhaftet. Bundesweit hatten Geld- und Kreditinstitute NPD – Konten gekündigt und im Rahmen einer kartellähnlichen Absprache die Neueröffnung von Konten unmöglich gemacht.
Somit werde der gesamte Geldfluß einer demokratischen und zugelassenen Partei abgeschnitten. Der Anschlag der herrschenden Klasse auf unsere Verfassung eine demokratische Partei wie die NPD durch Boykottmaßnahmen zu hindern, an der politischen Willensbildung mitzuwirken, wurde somit vereitelt. Die NPD-Rechtsabteilung wird nun juristisch die Schadensersatzansprüche der betroffenen Verbände durchsetzen. Erwartungsgemäß hat der Rechtsstaat gesiegt. Die Etablierten, die ihre Stellung dazu mißbrauchen wollten, einer ungeliebten nationalen Oppositionspartei die politische Arbeit zu erschweren, wurden durch das Leipziger Urteil angehalten, ihr verfassungsfeindliches Treiben einzustellen, so der NPD-Parteivorsitzende Udo Voigt.
Klaus Beier